IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Gründungszuschuss

I. Hintergrundinformationen zum Gründungszuschuss

Was versteht man unter dem Gründungszuschuss?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch III § 93 f. (Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch)
Welchen Umfang kann die Förderung haben?
Der Gründungszuschuss in zwei Phasen:
Für die ersten sechs Monate nach der Gründung können Gründerinnen und Gründer pro Monat einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes (ALG I) zur Siche­rung des Lebensunterhaltes zuzüglich 300,- EUR monatlich beziehen.
Für weitere neun Monate können 300,- EUR pro Monat zur sozialen Absicherung geleistet werden, wenn eine intensive und hauptberufliche Geschäftstätigkeit dargelegt wird.
Wer kann einen Antrag stellen?
Der Gründungszuschuss kann geleistet werden, wenn der Antragsteller im Zusammenhang mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit folgende Voraussetzungen erfüllt:
  • Es muss mindestens ein Tag Arbeitslosengeld I-Anspruch vorliegen. Ein direkter Übergang von einer Angestelltentätigkeit in die Selbstständigkeit ist nicht möglich. Außerdem muss  noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen.
  • Bei der örtlichen Agentur für Arbeit ist ein Antrag zu stellen. Zuständig ist immer die Agentur für Arbeit, bei der die Meldung über die Arbeitslosigkeit erfolgt ist / erfolgen wird.
  • Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit müssen dargelegt werden.
  • Die Gründung muss im Haupterwerb erfolgen, d. h. einen Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche aufweisen.
  • Die Förderleistung wird nur bis zum 65. Lebensjahr des Selbstständigen gewährt.
  • Die Tragfähigkeit der Existenzgründung muss von einer fachkundigen Stelle begutachtet werden (z. B. Steuerberater, Unternehmensberater, Kreditinstitute, Fachverbände, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern). Geprüft werden die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen sowie die dauerhafte wirtschaftliche Tragfähigkeit der geplanten Existenzgründung.
  • Ein noch bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld wird während der Förderung durch den Gründungszuschuss aufgebraucht.
    Ausnahme: Es ergibt sich ein Anspruch durch den Abschluss der freiwilligen Weiter­versicherung in der Arbeitslosenversicherung.  Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss  spätestens innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
Wie wird der Gründungszuschuss beantragt?
Die Leistung muss bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden; die erforderlichen Formulare sind dort erhältlich. Der Tag, an dem die Antragsunterlagen abgeholt werden, ist der Tag der Antragstellung. Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch. Es gilt Vermittlungsvorrang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Im Rahmen des Verfahrens ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorzulegen.

Hinweis für ALG II-Empfänger:
Wer Arbeitslosengeld II bezieht und sich selbstständig machen möchte, kann bei dem für ihn zuständigen Jobcenter Einstiegsgeld beantragen.

II. Fachkundige Stellen

Für Industrie, Handel, Dienstleistungen und Gastronomie in den Landkreisen Schwarzwald-Baar-Heuberg, Rottweil und Tuttlingen:
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Albert-Schweitzer-Str. 7, 78052 Villingen-Schwenningen
Tel. 07721/ 922-0
E-Mail: info@vs.ihk.de
Handwerkstätigkeiten in den Landkreisen Schwarzwald-Baar-Heuberg,Tuttlingen, Rottweil:  
Handwerkskammer Konstanz
Webersteig 3, 78462 Konstanz
Tel.: 07531 205-0
E-Mail: info@hwk-konstanz.de
Freiberufler:
Institut für Freie Berufe (IFB)
an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Marienstr. 2, 90402 Nürnberg
Tel.: 0911 235650
http://www.ifb-gruendung.de
E-Mail: info@ifb.uni-erlangen.de

Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Zellerstr. 26, 70180 Stuttgart
Tel.: 0711 649710
E-Mail: info@ingkbw.de

Steuerberaterkammer Südbaden
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kronenstraße 2, 79100 Freiburg
Tel.: 0761/70526-0
http://www.stbk-suedbaden.de
E-Mail: mail@stbk-suedbaden.de

Weitere Berufsverbände unter www.verbaende.com
Bei den fachkundigen Stellen erhalten Sie zudem Infomaterial und können eine persönliche Gründungsberatung auf Basis eines ersten schriftlichen Gründungskonzeptes (Businessplan) nutzen. Außerdem werden spezielle Gründer-Seminare für die Vorbereitung angeboten.

III. Welche Unterlagen benötigt die fachkundige Stelle für das Gutachten?

Folgende Unterlagen müssen für die Stellungnahme vorliegen. Entsprechende Muster und Beispiele finden Sie auf der Homepage der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg www.schwarzwald-baar-heuberg.de

  • Antragsformulare (Originalunterlagen)
Diese Formulare sind bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit erhältlich.

  • Lebenslauf (Kopien)
Klassischer tabellarischer Lebenslauf samt Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit

  • Unternehmenskonzept (Kopien oder als Mail)
Eine schriftliche kurze Darstellung des Vorhabens. Beispielsweise sollten darin Informationen zum geplanten Unternehmen, der Marktsituation, zum Wettbewerb, zu den Zielkunden, zum Standort und zu geplanten Akquise-Tätigkeiten beschrieben werden.
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan (Kopien oder als Mail)
Häufig müssen Sie Geld investieren, bevor Sie das Geschäft beginnen. Es fallen beispielsweise Gebühren für die Gewerbeanmeldung, Investitionen für den Kauf von Material oder Waren oder auch für die Büro- oder Ladeneinrichtung an. Auch diese Investitionen müssen geplant und ihre Finanzierung (ob durch Eigen- und/oder Fremdkapital) sichergestellt sein
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (Kopien oder als Mail)
Schon im Eigeninteresse sollten Sie Umsatz, Kosten und damit Ihren Gewinn planen. Diese Planung müssen Sie für die beiden ersten Geschäftsjahre (Restjahr und ersten volles Kalenderjahr) vorlegen.
Wenn Sie die IHK Hochrhein-Bodensee als fachkundige Stelle mit der für Sie kostenlosen Stellungnahme beauftragen wollen, erbitten wir von Ihnen die  Einreichung der o.g. Unterlagen an folgende Adresse:
Industrie- und Handelskammer
Hochrhein-Bodensee

Herrn Alexander Vatovac
Reichenaustr. 21
78467 Konstanz
  • Die Antragsformulare der Agentur für Arbeit benötigen wir im Original, alle weiteren Unterlagen (Unternehmenskonzept/Businessplan) in Kopie oder als Mail zum Verbleib bei uns.
  • Sollten die Unterlagen aus unserer Sicht nicht ausreichend bzw. nicht aussagefähig für eine positive Stellungnahme sein, werden wir uns mit Ihnen zur evtl. Nachbesserung in Kontakt setzen.
  • Sind alle Unterlagen vollständig und aussagefähig zusammengestellt, dauert die Bearbeitungs­zeit in der Regel 5 Werktage. Danach erhalten Sie unsere Stellungnahme an Ihre private Adresse postalisch zugestellt. Ihr Unternehmenskonzept verbleibt bei uns.
  • Den Antrag auf Gründungszuschuss reichen Sie sodann zusammen mit Ihrem Unternehmens­konzept/Businessplan, unserer Stellungnahme sowie Ihrer Gewerbeanmeldung bzw. für Freiberufler Anmeldung beim Finanzamt bei der Agentur für Arbeit selbst ein.

IV. Zusammenfassung und Ablaufplan


Schritt 1: Antragstellung
Anträge sind bei der zuständigen örtlichen Agentur für Arbeit zu stellen, bei welcher die Antragstellerin / der Antragsteller entweder arbeitslos gemeldet ist oder sich im Fall der Arbeitslosigkeit melden müsste (Tag der Abholung der Anträge = Tag der Antragstellung).
Schritt 2: Antragsfristen
Der Antrag ist grundsätzlich vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu stellen. Der Gründungszuschuss wird nur bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit gewährt.
Schritt 3: Beratungsgespräch
Um Ihre Ausgangssituation und eventuelle Sonderfälle zu klären, ist es sinnvoll ein Erstgespräch mi der Arbeitsvermittlerin / dem Arbeitsvermittler der zuständigen örtlichen Agentur für Arbeit zu führen.
Schritt 4: Vollständige Unterlageneinreichung bei der Agentur für Arbeit
Beachten Sie bitte: Alle erforderlichen Unterlagen müssen bei der örtlich zuständigen Arbeitsagentur mit der Aufnahme bzw. dem Begin der selbstständigen Tätigkeit, spätestens nach 12 Wochen, eingereicht werden.