IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

ÖPNV-Strategie 2030 für Baden-Württemberg

Mit der ÖPNV-Strategie 2030 hat das Kabinett einen Strategieentwurf beschlossen, wie die Verdoppelung der Fahrgastzahlen im öffentlichen Verkehr bis 2030 gelingen soll. Insgesamt umfasst die ÖPNV-Strategie 2030 mehr als 130 Maßnahmen in zehn relevanten Handlungsfeldern des öffentlichen Verkehrs. Die Verkehrsunternehmen und Akteure des ÖPNV sind zu Informationsveranstaltungen eingeladen und dazu aufgerufen, sich an der Anhörung zu beteiligen.

Die zehn Handlungsfelder umfassen: Leistungsangebot, vernetzte Mobilität, Vorrang für den ÖPNV, Infrastruktur, Betrieb sowie Qualität und Fahrzeuge, Tarif und Vertrieb, Kommunikation und Mobilitätskultur, Rechts- und Finanzierungsrahmen, Organisation und Strukturen. Eine der zentralen Maßnahmen des Strategieentwurfs ist die Mobilitätsgarantie im ÖPNV. Diese soll bis 2026 ein verlässliches Angebot im öffentlichen Verkehr von fünf bis 24 Uhr sicherstellen – im Ballungsraum mindestens alle 15 Minuten und im ländlichen Raum mindestens alle 30 Minuten. Zur Finanzierung sollen Kommunen, Landkreise und Kommunalzusammenschlüsse über einen Mobilitätspass die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Mittel für den massiven Ausbau des ÖPNV einzunehmen und Anreize zu setzen, um die Straßen in den Städten und Gemeinden vom Autoverkehr zu entlasten.

Um ein attraktives ÖPNV-Angebot zu schaffen und gleichzeitig weitere finanzielle Belastungen für die Wirtschaft zu vermeiden, ruft die Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg ihre Mitglieder dazu auf, im Oktober 2021 an den Informationsveranstaltungen in den Regierungsbezirken teilzunehmen (zu Redaktionsschluss noch nicht bekannt) und sich aktiv am Anhörungsprozess zu beteiligen. Die Stellungnahmen zum Entwurf werden vom Ministerrat dann erneut beraten. Ab 2022 soll der Umsetzungsprozess beginnen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.