Planungen regionaler Bundesstraßen gehen voran

Wie geht es beim Lückenschluss B 523/B 33 nördlich von Villingen-Schwenningen und bei der Ortsumfahrung Schramberg B 462 weiter? Das Regierungspräsidium Freiburg hat kürzlich den jeweiligen Zeitplan bekannt gegeben. 

Lückenschluss B 523/B 33 

Die Verbindung zwischen B 523 und B 33 soll künftig nicht nur als Ortsumfahrung von Villingen-Schwenningen, sondern im Verkehrsnetz als leistungsfähige Verbindung zwischen der A 81 und der B 33 dienen. Aktuell laufe die Vorplanung mit umfangreichen Umwelt-, Verkehrs- und Variantenuntersuchungen, um eine Vorzugsvariante zu entwickeln. 
Im Zentrum der Untersuchungen stünden die direkte Anbindung der beiden Bundesstraßen, die Schonung des Mönchsees und weitere Umweltbetrachtungen rund um das Gelände der alten Ziegelei sowie die Ausgestaltung einzelner Knotenpunkte zum untergeordneten Straßennetz. In Kürze werde auch das sogenannte Scoping-Verfahren eingeleitet, bei dem die Träger öffentlicher Belange in die umwelttechnischen Untersuchungen eingebunden werden.
Mit dem Abschluss der derzeit laufenden verkehrlichen Untersuchungen wird gegen Ende 2021 gerechnet. Auf dieser Grundlage soll voraussichtlich Anfang 2022 eine erste Projektinformation der betroffenen Gemeinderäte sowie des Kreistags erfolgen. Die gesamte Vorplanung einschließlich der Vorzugsvariante soll dann bis Ende 2022 abgeschlossen sein und den Ministerien zur Genehmigung vorgelegt werden. Sobald diese erteilt ist, wird eine öffentliche Veranstaltung geplant, um die gesamte Planung auch den Bürgerinnen und Bürgern im Detail vorzustellen.
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Ortsumfahrung Schramberg B 462

Aktuell werde nach Auskunft des Regierungspräsidiums Freiburg das sogenannte Scopingverfahren vorbereitet. Im Jahr 2022 werden dazu die Träger öffentlicher Belange an den umwelttechnischen Untersuchungen beteiligt. 
Bis Ende 2022 sollen die Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für die Planung abgeschlossen sein. Bis 2025 soll dann als erster großer Meilenstein die technische Vorplanung mit einer Vorzugsvariante vorliegen und die hierfür erforderliche Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorliegen.
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