Genehmigungspflicht im Güterverkehr ab 2.5 t

Für Kleintransporte im grenzüberschreitenden Verkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen ab einer zulässigen Gesamtmasse von 2,5 Tonnen treten nächstes Jahr weitreichende Änderungen in Kraft. Diese Unternehmen benötigen ab 21. Mai 2022 die Genehmigung der Verkehrsbehörden für den Güterkraftverkehr.
Um die Genehmigung für den Güterkraftverkehr zu erhalten, sind eine Reihe von Nachweisen erforderlich. Dazu zählen neben dem Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der persönlichen Zuverlässigkeit auch die fachliche Eignung - letztere kann durch eine Prüfung bei der IHK vor Ort nachgewiesen werden. In Ausnahmefällen kann die fachliche Eignung auch anerkannt werden.
Hintergrund der ausgeweiteten Erlaubnispflicht für Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Güterverkehr ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sind die Änderungen durch das EU-Mobilitätspaket. Dadurch ändert sich Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009: „Abweichend von Artikel 1 Absatz 2 sind Güterkraftverkehrsunternehmen, die grenzüberschreitende Verkehrstätigkeiten ausschließlich mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen ausüben, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t nicht überschreitet, bis 21. Mai 2022 von den Bestimmungen dieser Verordnung ausgenommen, sofern in den Rechtsvorschriften des Niederlassungsmitgliedstaats nichts anderes vorgesehen ist“.
Die Einbeziehung von international eingesetzten Fahrzeugen bis 3,5 t in die Erlaubnispflicht gilt also ab dem 21. Mai 2022, so dass diese Unternehmen fortan auch eine Fachkundeprüfung abzulegen haben. Diese kann bereits jetzt abgelegt werden, da inhaltliche Anpassungen an die Fachkunde vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sind. Es gilt die Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr. Die Sachgebiete der Prüfung ergeben sich aus Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweiligen Fassung.
Bei Fragen zur fachlichen Eignung im Bereich Güterkraftverkehr erhalten Sie auf der Homepage der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg detaillierte Informationen.