Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde notwendig

Gründung im Straßenpersonenverkehr

Wer als Unternehmer Omnibusverkehre betreiben und Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genehmigung wird seitens der unteren Verkehrsbehörden (Landratsämter beziehungsweise Stadtverwaltung) erteilt.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit der Verantwortlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, dass der sogenannte Verkehrsleiter die fachliche Eignung zur Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens nachweist. Der Nachweis über die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Omnibusverkehrs ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen.
Diese Prüfung wird für Baden-Württemberg zentral durch die IHK Region Stuttgart durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie rechts unter "Weitere Informationen".