Groß- und Schwerlasttransporte
Nicht nur verstärkter Fahrermangel, sondern auch bestimmte – sonst übliche – Auflagen in den Erlaubnisbescheiden erschweren die Transportdurchführung aktuell.
Dies betrifft insbesondere der RGST-Auflage 21 (Anordnung eines Beifahrers). Der aktuell von Bund und Ländern verlangte Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern ist im Lastkraftwagen nicht einzuhalten. Daher wird für das Land Baden-Württemberg die Umsetzung der Fahrauflage 21 RGST bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Wenn der Einsatz eines Beifahrers geboten ist, kann die zuständige Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde nach sorgfältiger Abwägung diesen weiterhin anordnen.
Auch vor dem Hintergrund, dass die Straßen aktuell im Durchschnitt deutlich weniger ausgelastet sind und um dem akuten Fahrermangel entgegenzuwirken, sollen Anordnungen zur Fahrzeitbeschränkung gemäß RGST-Auflage 30-35 ebenfalls bis zum 30. September 2020 flexibel gestaltet werden, ggf. kann bis zum genannten Zeitraum auf die Fahrzeitbeschränkung verzichtet werden.