Austausch von alten Führerscheinen ab 2022

Ab dem 19. Januar 2022 verlieren alte Papier- und Kartenführerscheine schrittweise ihre Gültigkeit. Gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers müssen die sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ durch den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union ersetzt sein. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind von der Umtauschaktion betroffen.
Von der Umtauschaktion sind laut Verkehrsministerium Baden-Württemberg rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland betroffen. Je nach Umtauschfrist sollen sich Bürgerinnen und Bürger ab spätestens einem Jahr vor dem Ende der Gültigkeit ihres Führerscheins um dessen Umtausch kümmern. Dafür zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden. Betroffen sind Führerscheine die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden sowie Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden. Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit.
Mit der Umtauschaktion setzt Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union (EU) aus dem Jahr 2006 um. Deren Ziel ist, die rund 100 unterschiedlichen Führerscheinmuster in der EU zu vereinheitlichen. Damit wird transparent, welche Fahrzeuge die Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis fahren dürfen. Außerdem soll der EU-Kartenführerschein Fälschungen vorbeugen. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Foto und der Name auf dem Führerschein aktuell sind und stets neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen angewandt werden.
 
Weitere Details und die konkreten Umtauschfristen finden Sie auf der Homepage des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.