IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Änderungen bei der Berufskraftfahrerqualifikation

Derzeit werden einige Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht umgesetzt. Künftig ersetzt ein separater Fahrerqualifizierungsnachweis den Eintrag der Schlüsselnummer 95 im Führerschein. Zudem baut das Kraftfahrtbundesamt das neue Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) auf. Neu ist auch, dass künftig die Ausbildung zum Gefahrgutfahrer als eine von fünf erforderlichen Modulschulungen für die Berufskraftfahrerqualifikation anerkannt wird.

Fahrerqualifizierungsnachweis
Mit der Fahrerqualifizierungsnachweis-Verwaltungsvorschrift (FQN-VwV) erfolgt der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation künftig nicht mehr auf dem Führerschein. Dafür wird künftig ein separater Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt.
Die Lieferzeiten betragen ab dem Auftragseingang bei der Bundesdruckerei GmbH für Direktlieferungen an den Antragsteller in Deutschland und in EU-Mitgliedstaaten (nicht in Sondergebiete) zehn Arbeitstage. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit  einer  Expresslieferungen an die Behörde. Dann soll die Lieferung nur zwei Arbeitstage dauern. Die Möglichkeit der Expresslieferung ist in Ziff 4. (Lieferung durch die Bundesdruckerei) enthalten.

Berufskraftfahrerqualifikationsregister
Seit Ende Mai 2021 ist das Kraftfahrtbundesamt mit dem Aufbau des neuen Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beschäftigt. Hier sollen in Zukunft alle Nachweise für bestandene Prüfungen und absolvierte Weiterbildungen digital und personenbezogen gespeichert sein. Das KBA ruft dazu alle Schulungsanbieter auf, sich online für die Anbindung an das BQR ein Elster-Unternehmenskonto anzulegen. Der Stichtag für das "Digitalwerden" ist der 25.10.2021. Bis dahin sollen dann alle Nachweise/Prüfungen in diesem System ersichtlich sein. Details finden sie in dem unten verlinkten Schreiben des KBA.

ADR-Schulung als BKFQ-Modul
Mit der neuen Verordnung zur Ablösung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften werden die ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer (Kapitel 8.2 ADR) mit sieben Unterrichtseinheiten für die Berufskraftfahrerqualifikation angerechnet. Hierzu sollte der Fahrer seinen gültigen ADR-Führerschein beim zuständigen Landratsamt zur Anerkennung von einem Modul (7 Stunden) vorlegen können - es wird empfohlen, vorab mit der Führerscheinstelle in Kontakt zu treten.