Tourismuskompetenz

Tourismus: Aufgaben der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Branchenübergreifende Vertretung des Gesamtinteresses

Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg, ihre Mitgliederstruktur und ihre Aufgaben im Tourismus

Die Industrie und Handelskammern in Baden-Württemberg vertreten das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft. Zu den Mitgliedern der IHKs zählt die überwiegende Mehrheit aller tourismusrelevanten Betriebe. Insbesondere sind dies alle Hotels, Gaststätten, Pensionen und Privatvermieter von Zimmern und Ferienwohnungen, Campingplätze, Reiseveranstalter und -mittler, Omnibus- und Taxiunternehmen. Hinzu kommen zahlreiche Betriebe aus dem Bereich Freizeitwirtschaft, Dienstleistung und Handel sowie das Kur-, Reha- und Bäderwesen. Aber auch Industriebetriebe, Handwerk und freie Berufe partizipieren am Tourismus oder können ihm wichtige Impulse geben. Diese Aufzählung macht deutlich, daß die Entwicklung des Tourismus zahlreiche Branchen und Gewerbezweige nachhaltig beeinflußt.
Die IHKs haben die gesetzliche Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Dabei obliegt es ihnen, insbesondere durch Vorschläge, Gutachten und Berichte, die Behörden zu unterstützen und zu beraten. Somit haben die IHKs auch die Aufgabe, die gebündelten Interessen der Tourismuswirtschaft zu vertreten. Hierbei vertreten die IHKs gleichermaßen das Interesse aller Betriebe, unabhängig von der Größe oder Zugehörigkeit zu privatrechtlichen Verbänden.

Regionaler Bezug

Die Bedeutung des Tourismus in Baden-Württemberg

Es ist unumstritten, daß dem Tourismus in Baden-Württemberg eine erhebliche wirtschafts-, arbeitsmarkt- und strukturpolitische Bedeutung zukommt. Hinzu kommt der Vorteil, den die touristische Infrastruktur unter dem Gesichtspunkt der sogenannten weichen Standortfaktoren (z.B. Freizeit- und Erholungseinrichtungen, qualitativ hochwertige Gastronomie, Landschaftspflege etc.) bietet.
Erhebliche Strukturveränderungen des Tourismusmarktes stellen die Betriebe vor ständig neue Herausforderungen. Hierbei ist es von besonderer Bedeutung, daß das Interesse der überwiegend mittelständisch strukturierten Tourismusbranche gegenüber Staat, Politik und ausländischer Konkurrenz nachhaltig vertreten wird. Dies kann auf dem Wege der gemeinsamen Interessenvertretung und durch eine verstärkte innere Abstimmung und Bündelung der Kräfte geschehen.

Hoheitliche Aufgaben

Aufgaben der Industrie- und Handelskammer in Fragen des Tourismus

Den IHKs als öffentlich-rechtliche Körperschaften sind vom Gesetzgeber eine Fülle von Aufgaben übertragen worden. Hier finden sich zahlreiche Schnittpunkte zum Tourismus. Darüber hinaus stellen die IHKs ein umfangreiches Service- und Dienstleistungsangebot bereit, das jedes kammerzugehörige Unternehmen in Anspruch nehmen kann.
  • Die IHK bündelt und vertritt die gemeinsamen Interessen der Tourismuswirtschaft:
    Auch im Wirtschaftsleben gibt es, je nach Interessenlage, eine Vielfalt verschiedenster Meinungen. Die IHKs führen die Meinungen ihrer Mitgliedsbetriebe zusammen, stellen diese transparent dar und vertreten sie gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Die IHKs sind hierbei auf die aktive Mitwirkung ihrer Mitglieder angewiesen. Alle kammerzugehörigen Unternehmen haben die Möglichkeit, sich jederzeit an ihre IHK zu wenden, in den Gremien ihrer IHK mitzuarbeiten oder über ihre ehrenamtlichen Vertreter ihre Anliegen einzubringen. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Ehrenamt und Hauptamt der IHKs ist praxisnahes und rasches Handeln gewährleistet.
  • Die IHK hilft bei der Erstellung von Entwicklungskonzepten:
    Um im schwieriger werdenden Markt des Tourismus erfolgreich zu sein, müssen neue Konzepte entwickelt werden. Das gilt auf den verschiedenen Organisationsebenen des Tourismus von der Bundes- oder Landesebene bis hinunter auf die Ebene der Gemeinden. Die IHKs vertreten mit ihren jeweiligen Organisationen, dem DIHK, dem Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag und den regional tätigen Industrie- und Handelskammern das Interesse ihrer Mitgliedsbetriebe. Sie bieten sich als sachkundige Moderatoren und Gesprächspartner an, um bei der Erarbeitung von Marketingkonzeptionen für an dieser Serviceleistung interessierte Regionen mitzuwirken.
  • Die IHK informiert:
    Die IHKs sind Informationsträger. Jeder Betrieb ist täglich von einer Vielzahl von Entscheidungen der öffentlichen Hand, des Gesetzgebers oder von nachgeordneten staatlichen Stellen betroffen. Diese Informationsflut ist vom einzelnen Betrieb kaum zu bewältigen. Die IHKs bündeln und sortieren die für die Betriebe wichtigen Informationen und geben sie an ihre Mitgliedsfirmen weiter.
  • Die IHK ist Forum für den Informationsaustausch:
    Im Rahmen der Tourismus-Akademie, in Veranstaltungen, in Unternehmergesprächen, in Ausschüssen oder im direkten Gespräch, haben Unternehmer und beteiligte Partner die Möglichkeit sich gegenseitig zu informieren und auszutauschen.
  • Die IHK ist Partner bei Aus- und Fortbildung:
    Die IHKs sind zuständige Stelle für die Eintragung, Beratung und Überwachung von Ausbildungsverhältnissen in allen tourismusrelevanten Berufen. Hierzu zählen z.B. die Berufe des Hotel- und Gaststättenbereichs, der Reisebüros der Kurverwaltungen und Verkehrsämter, des Handels und der Dienstleistung.
    Die IHKs halten, aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags aus dem Kammergesetz und dem Berufsbildungsgesetz, ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot in allen Bereichen des Tourismus bereit. Hierzu zählen fachspezifische Lehrgänge für die Gastronomie ebenso wie Führungsseminare, Sprachkurse oder kaufmännische Fortbildungsmaßnahmen.
  • Die IHK berät und vermittelt in wettbewerbsrechtlichen Fragen:
    Hier ist das Ziel der IHKs, auf kurzem, unbürokratischen Weg, durch Beratung und Vermittlung einen Konsens zwischen gesetzlichem Anspruch und den Bedürfnissen der Wirtschaft herzustellen. Die IHKs sind Berater und Ansprechpartner bei allen wettbewerbsrechtlichen Fragen.
  • Die IHK ist Ihr Partner im Gewerberecht:
    Ihre IHK berät Sie und hilft Ihnen bei allen gewerberechtlichen Fragen, von der Existenzgründung und –sicherung bis zur Weitergabe eines Unternehmens.
  • Die IHK führt Gaststättenunterrichtungen durch:
    Existenzgründern im Gastgewerbe wird mit einem bedarfsgerechten Schulungsangebot geholfen, die Anforderungen der speziellen gewerberechtlichen Vorschriften für das Gastgewerbe zu erfüllen.
  • Die IHK nimmt Stellung:
    Durch vielfältige Stellungnahmen, z.B. bei Existenzgründungsdarlehen, Existenzfestigungen, Unabkömmlichstellungen vom Wehrdienst helfen die IHKs ihren Mitgliedsunternehmen ihre berechtigten Interessen zu vertreten.
  • Die IHK beurteilt Raumordnungsfragen:
    Raumordnungsfragen (z.B. Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Verkehrsprojekte, großflächige Gewerbeansiedlungen u.ä.) haben in Tourismusgebieten für viele kammerzugehörige Unternehmen zunehmend existentielle Bedeutung. Die rechtzeitige und schnelle Einflußnahme auf Raumordnungsfragen ist eine wichtige Aufgabe der Industrie- und Handelskammern.
  • Die IHK erstellt Statistiken und führt Konjunkturbefragungen durch:
    Die Erhebung statistischer Daten und die Konjunkturbefragung liefert dem Gewerbe wichtige Hinweise und Vergleichszahlen für die Einschätzung der eigenen Entwicklung. Die Daten sind auch Grundlage für die IHKs, um zielgerichtet und wirkungsvoll Einfluß auf politische Entscheidungsprozesse nehmen zu können.
  • Die IHK berät Existenzgründer:
    Existenzgründungen schaffen Arbeitsplätze und stärken die wirtschaftliche Infrastruktur. Deshalb unterstützen die IHKs die Existenzgründungen durch eine Fülle von Beratungs- und Informationsangeboten und begleiten junge Unternehmen auf ihrem Weg in eine erfolgreiche Selbständigkeit.
  • Die IHK berät Betriebe:
    Die IHKs halten für ihre Mitgliedsfirmen ein umfassendes Beratungsangebot oder entsprechende Kontaktadressen für alle Fragen des Wirtschaftslebens bereit. Der Sachverstand und die Erfahrung der Kammermitarbeiter hilft den Unternehmen bei ihren Entscheidungen.
  • Die IHK schafft Kooperationen:
    Gerade der Tourismus wird immer mehr zur Gemeinschaftsaufgabe. Der einzelne Betrieb kann nur noch bedingt die umfassenden Wünsche des Gastes, sein Verlangen nach einem erlebnisorientierten Aufenthalt, zufriedenstellen. Es sind deshalb Kooperationen und konzeptionell aufeinander abgestimmte Angebote von Gastronomen, Gemeinden, Händlern und Dienstleistern erforderlich. Die IHKs können hier beraten, moderieren und helfen.