Leitfaden zur Kennzeichnung von Kochpökelwaren in der Gastronomie erschienen
Ein überarbeiteter Leitfaden zur Kennzeichnung von Kochpökelwaren und deren Ersatzprodukten in der Gastronomie wurde von Fachgremien geprüft und positiv aufgenommen. Dieser Leitfaden wird nun über Fachverbände an die Betriebe weitergegeben, damit sie ihn nutzen können.
Der neue Leitfaden soll Gastronomiebetriebe dabei unterstützen, ihre Speisen rechtssicher und korrekt zu kennzeichnen. Er wurde vom Arbeitskreis ALTS, der sich mit Lebensmitteln tierischer Herkunft beschäftigt, überarbeitet und von der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (AFFL) genehmigt.
Der Leitfaden richtet sich speziell an Gastronomiebetriebe und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Seine Ziele sind:
- Klare Vorgaben zur Kennzeichnung von klassischen Kochpökelwaren wie Kasseler, Schinken und Bierschinken sowie deren Ersatzprodukten.
- Rechtssicherheit für Betriebe im Umgang mit Produktbezeichnungen.
- Verbraucherschutz durch transparente Informationen.
Das Hauptziel des Leitfadens ist es, mehr Orientierung und Sicherheit im Küchenalltag zu bieten. Es wird empfohlen, dass Betriebe den Leitfaden zeitnah prüfen und gegebenenfalls ihre Speisekarten oder Produktkennzeichnungen anpassen.