EU-Pauschalreiserecht



Das neue Reiserecht ist ab dem 1. Juli 2018 anzuwenden. Grundlage dafür ist die überarbeitete EU-Pauschalreiserichtlinie. Durch die Umsetzung dieser Richtlinie wird das deutsche Reiserecht geändert. Neu sind vor allem Regelungen zur Reisevermittlung und die Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“.
Weiterhin werden die reiserechtlichen Informationspflichten erweitert, die nun auch stärker den reinen Vermittler treffen. Es gibt eine Vielzahl von Formblättern, die bei der Buchung einer Pauschalreise oder bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen an den Kunden übergeben werden müssen.
 

Reiserecht für Reisevermittler

Insbesondere Reisevermittler sind von den Neuregelungen stark betroffen! Die neuen Regelungen betreffen die Anbieter von Pauschalreisen, die Reisevermittler sowie die Vermittler von touristischen Einzelbausteinen als verbundene Reiseleistung (z. B. Flug, Hotel etc.). Bislang wurde im Reisevertrieb nur zwischen der Vermittlung einer Pauschalreise und der Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen unterschieden.
Vermittler werden wie bisher selbst zum Reiseveranstalter, wenn sie mehrere Leistungsbestandteile kombinieren und als „Paket“ anbieten („Eigenveranstaltung“). Sie können auch unbeabsichtigt zum Veranstalter werden, wenn sie bei der Vermittlung mehrerer einzelner Reiseleistungen (sog. verbundene Reiseleistungen) nicht korrekt vorgehen. Bei der Vermittlung von nur einer Leistung (z. B. der Vermittlung einer Übernachtung) ändert sich nichts. Im Internet-Vertrieb kommt mit den verbundenen Online-Verfahren (sog. Click-through-Buchung) eine Erweiterung des Begriffs der Pauschalreise.
Neu für Reisevermittler sind die Beachtung vorvertraglicher Informationspflichten sowie die eigene Insolvenzabsicherung, wenn bei der Buchung verbundener Reiseleistungen Zahlungen vom Kunden an den Vermittler fließen.

Reiserecht für Destinationsmanagementorganisationen (DMO)

Destinationsmanagementorganisationen (DMO) sind häufig in einer Doppelrolle als Veranstalter und Vermittler!
Als öffentlich-rechtliche Organisationseinheit ist die DMO entweder in die kommunale / städtische Verwaltung integriert (Regiebetrieb) oder als Eigenbetrieb (hier in der Regel als Verein e.V. oder GmbH) ausgelagert. Den DMO`s kommt dabei eine multiple Stellung zu. Häufig werden Reisepauschalen im eigenen Namen zusammen mit den regionalen Leistungsträgern entwickelt und verkauft, DMO`s vermitteln aber auch Pauschalreisen ihrer regionalen Veranstalter und Hotels. Schließlich spielt der Verkauf oder aber die Vermittlung von Einzelleistungen (z.B. die Stadtführung) bzw. die Vermittlung von mehreren Leistungen eine zentrale Rolle in der täglichen Arbeitspraxis.
Da die neuen Regelungen die Anbieter von Pauschalreisen, die Reisevermittler sowie die Vermittler von touristischen Einzelbausteinen als verbundene Reiseleistung (z.B. Flug, Hotel etc.) betreffen, müssen sich DMO`s mit sämtlichen neuen Pflichten und Rechtsbegriffen auseinandersetzen.

Reiserecht für Gastgeber

Die neuen Regelungen betreffen die Anbieter von Pauschalreisen, die Reisevermittler sowie die Vermittler von touristischen Einzelbausteinen als verbundene Reiseleistung (z.B. Flug, Hotel etc.). Beherbergungsbetriebe können zum Reiseveranstalter werden, wenn sie mehrere Leistungsbestandteile kombinieren und als „Paket“ anbieten, sie können aber auch Vermittler verbundener Reiseleistungen sein, wenn sie neben der Übernachtung zugleich Reiseleistungen anderer Anbieter vermitteln (z.B. die Stadtführung, Eintrittskarten, etc.). Die gewerbliche Vermarktung von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern als Einzelleistung unterliegt nach neuem Gesetz nicht mehr dem Pauschalreiserecht.

Reiserecht für Reiseveranstalter

Die neuen Regelungen betreffen die Anbieter von Pauschalreisen, die Reisevermittler sowie die Vermittler von touristischen Einzelbausteinen als verbundene Reiseleistung (z. B. Flug, Hotel etc.). Die wichtigsten Neuerungen für den Vertrieb von Reisen bestehen in der Erweiterung der vorvertraglichen Informationspflichten des Reisenden. Der Begriff der Pauschalreise ist neu gefasst. Weiterhin gibt es Änderungen bei der Verjährungs- und Ausschlussfrist, dem Recht des Veranstalters zur Preiserhöhung, bei den Rechten des Reisenden und im Falle des Auftretens von außergewöhnlichen Umständen.