IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Förderung für Transformations-Hubs in der Automobilindustrie

Im Rahmen des "Zukunftsfonds Automobilindustrie" hat das Bundeswirtschaftsministerium eine neue Förderbekanntmachung zum Aufbau und zur Umsetzung von Transformations-Hubs in der Automobilindustrie veröffentlicht. Die Hersteller und Zulieferer sollen insbesondere durch Wissenstransfer bei der Transformation entlang der gesamten Wertschöpfungskette unterstützt werden. Die Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg prüft derzeit eine Beteiligung, um die mittel- bis langfristigen Herausforderungen der regionalen Automobilindustrie zu adressieren.

Um die Transformation erfolgreich zu gestalten, sollen thematisch-orientierte Transformations-Hubs entlang relevanter Wertschöpfungsketten der Automobil- und Zulieferindustrie konzipiert, aufgebaut und betrieben werden. Sie sollen ausgehend von ihrem jeweiligen Wissen über den Themenschwerpunkt bzw. die Themenschwerpunkte aktuelle, wirtschaftliche und technologische Trends, FuE-Ergebnisse sowie State-of-the-Art Digitalisierungstechnologien und Anwendungen ihrer Themenschwerpunkte aufzeigen, bündeln und für den Transfer in den Regionen aufbereiten.

Die Transformations-Hubs sind bundesweit für unterschiedliche Themenschwerpunkte der Automobil- und Zulieferindustrie zuständig. Jeder Transformations-Hub soll einen oder mehrere Themenschwerpunkte der Automobilindustrie abdecken. Themenschwerpunkte, nach denen sich die Transformations-Hubs ausrichten können, sind z. B.:
  • Antriebsstrang, Motor
  • Batterie
  • Fahrwerk
  • Karosserie
  • Automatisiertes Fahren
  • Software, Entertainment, Rechnersysteme
  • Bordnetz
  • Interieur, Cockpit, Sitze
  • Klima

Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Einrichtungen, wie Hochschulen, Forschungs- und Transfereinrichtungen, Vereine und Verbände sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen und Tätigkeiten, ihrer Expertise sowie ihres Auftrags in der Lage sind, die Transformations- und Wissenstransferaufgaben wirksam und effizient wahrzunehmen und in hohem Maße zur Erreichung der Förderziele beizutragen. Es werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der genannten Einrichtungen gefördert, wie zum Beispiel die Verbreitung von Wissen auf nichtausschließlicher und nichtdiskriminierender Basis. Wirtschaftliche Aktivitäten sind keine Aufgaben der Transformations-Hubs. Hierzu zählen beispielsweise die Individualberatung von Unternehmen, Forschungstätigkeiten in Ausführung von Verträgen mit der gewerblichen Wirtschaft (Auftragsforschung), die Vermietung von Forschungsinfrastruktur oder andere Dienstleistungen für gewerbliche Unternehmen.

Aufgrund der umfassenden und qualifizierten Bearbeitung der Aufgabenstellung der Transformations-Hubs wird empfohlen, dass sich mehrere Antragstellende zur gemeinsamen (interdisziplinären) Bearbeitung der Aufgabenstellung in einem Konsortium zu einem überschaubaren und gut steuerbaren Verbund mit in der Regel maximal fünf Partnern zusammenschließen. Das Konsortium übersendet eine gemeinsame Skizze für den Transformations-Hub inklusive einer Absichtserklärung über die gemeinsame Bearbeitung. Die Partner stellen einzelne Zuwendungsanträge.

Insbesondere folgende Ausgaben/Kosten werden gefördert:
  • Personal
  • Miete von Räumen
  • Anfangsinvestitionen in Büroausstattung, IT (z. B. Einrichten von Website)
  • Durchführung von Veranstaltungen, allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten

Der Förderzeitraum im Rahmen dieser Förderbekanntmachung kann in der Regel bis zu vier Jahre ab Bewilligung betragen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut (Skizze und Antrag). Projektskizzen können zu folgenden Stichtagen eingereicht werden: 31. Januar und 30. April 2022. Die Interessenten werden bei positiv bewerteten Skizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Das BMWi beabsichtigt mit der Umsetzung der Fördermaßnahme einen Projektträger zu beauftragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.kopa35c.de.

Die Förderbekanntmachung ist hier abrufbar und Bestandteil der Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen des Zukunftsfonds Automobilindustrie.