Hygiene-Regeln für die Geschäftseröffnung


Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das Ministerium für Soziales und Integration halten die Einhaltung folgender Regeln durch den Betreiber von Einrichtungen des Einzelhandels für erforderlich. Sie bitten die Vollzugsbehörden im Arbeitsschutz sowie die Ortspolizeibehörden bezüglich des Infektionsschutzgesetzes, bei der Überwachungstätigkeit und bei der Beantwortung von Anfragen die Punkte im Merkblatt (Download rechts) zu beachten.