IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in International

1. Zulassungsvoraussetzungen

§ 14 Abs. 1 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
(1) Auf Antrag kann bei der zuständigen Stelle eine Prüfung zu dem Anpassungsfortbildungsabschluss “Geprüfter Bilanzbuchhalter Internation oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin International” abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass der Antragssteller oder die Antragsstellerin bereits
1. die Prüfung zum Bilanzbuchhalter oder zur Bilanzbuchhalterin auf Grund einer Regelung einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegt hat,
2. den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung oder einen gleichwertigen Abschluss erworben hat oder

3. einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss an einer Hochschule erworben hat.
Bitte stellen Sie hier Ihren Zulassungsantrag (einmalige Registrierung erforderlich).

2. Anmeldung zur Fortbildungsprüfung

Hier gelangen Sie zur Forbildungsprüfung.

3. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung

Hier gelangen Sie zur Wiederholungsprüfung.

4. Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheinen bzw. von der Prüfung zurücktreten, haben Sie die Erkrankung glaubhaft zu machen und dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB)vom Arzt ausfüllen zu lassen.

5. Prüfungstermine

Die Prüfungstermine für die schriftliche Prüfung zum/zur Geprüften Bilanzbuchhalter/-in finden Sie hier.
Der Anmeldeschluss ist jeweils 3 Monate vor dem Prüfungstermin.

6. Hilfsmittelliste und Strukturierung

Hier für Sie die aktuelle Hilfsmittelliste und Strukturierung.

7. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Prüfung zum/zur Geprüften Bilanzbuchhalter/in International ist die Verordnung nach dem Berufsbildungsgesetz.