Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Elektrotechnik

1. Zulassungsvoraussetzungen

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

2. Anmeldung zur Fortbildungsprüfung

Hier gelangen Sie zur Forbildungsprüfung.

3. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung

Hier gelangen Sie zur Wiederholungsprüfung.

4. Muster für einen Tätigkeitsnachweis

Gerne stellen wir Ihnen ein Muster (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 179 KB) für einen Tätigkeitsnachweis zur Verfügung

5. Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheinen bzw. von der Prüfung zurücktreten, haben Sie die Erkrankung glaubhaft zu machen und dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB)vom Arzt ausfüllen zu lassen.

6. Prüfungstermine

Die Prüfungstermine für die schriftliche Prüfung zum/zur Geprüften Industriemeister/-in Fachrichtung Elektrotechnik finden Sie hier für Teil 1 und Teil 2.
Der Anmeldeschluss endet 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

7. Hilfsmittelliste und Strukturierung

Hier für Sie die aktuelle Hilfsmittelliste für Teil 1 und Teil 2, sowie die Strukturierung für Teil 1 und Teil 2.

8. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Prüfung zum/zur Geprüften Industriemeister/-in Fachrichtung Elektrotechnik ist die Verordnung nach dem Berufsbildungsgesetz.

9. Gebühren

Die Gebühren für die Prüfung finden Sie in unserem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB) unter dem Punkt 2.3.2