Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau

1. Zulassungsvoraussetzungen

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
(3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

2. Anmeldung zur Fortbildungsprüfung

Hier gelangen Sie zur Forbildungsprüfung.

3. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung

Hier gelangen Sie zur Wiederholungsprüfung.

4. Muster für einen Tätigkeitsnachweis

Gerne stellen wir Ihnen ein Muster (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 179 KB) für einen Tätigkeitsnachweis zur Verfügung.

5. Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheinen bzw. von der Prüfung zurücktreten, haben Sie die Erkrankung glaubhaft zu machen und dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB) vom Arzt ausfüllen zu lassen.

6. Prüfungstermine

Die Prüfungstermine für die schriftliche Prüfung zum/zur Personalfachkaufmann/-frau finden Sie hier.
Der Anmeldeschluss ist jeweils 3 Monate vor dem Prüfungstermin.

7. Hilfsmittelliste und Strukturierung

Hier für Sie die aktuelle Hilfsmittelliste und Strukturierung.

8. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Prüfung zum/zur Personalfachkaufmann/-frau ist die Verordnung nach dem Berufsbildungsgesetz.

9. Gebühren

Die Gebühren für die Prüfung finden Sie in unserem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB) unter dem Punkt 2.3.1