Geprüfte/r Berufsspezialist/in

NEU: ** Geprüfte Berufsspezialisten und Geprüfte Berufsspezialistinnen im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik** (BS IT)
Die neuen Verordnungen der IT-Fortbildungsabschlüsse sind zum 1. November 2024 in Kraft getreten. Die ersten Prüfungen werden ab 2026 stattfinden.
Die genauen Termine werden hier veröffentlicht, sobald diese bekannt sind.

1. Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworben hat, vertieft hat und die in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit um neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt hat.
Schwerpunkt “Informationssicherheit”: Hier ist insbesondere festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, eigenständig und verantwortlich Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit unter Einhaltung des Datenschutzes und Gewährleistung der Datensicherheit zu entwickeln, Gefährunden zu identifizieren, Risiken zu analysieren und Maßnahmen und auch deren Vermeidung zu implementieren sowie dabei die Dimensionen des nachhaltigen Wirtschaftens und auch deren ethische Aspekte zu berücksichtigen.
Schwerpunkt “Systemintegration und Vernetzung”: Hier ist insbesondere festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, eigenständig und verantwortlich digitale Komponenten in IT-Infrastrukturen, in automatisierten Anlagen der industriellen Produktion und der Gebäude- oder Verkehrsinfrastruktur zu planen, zu integrieren und deren störungsfreien Betrieb sicherzustellen sowie dabei die Dimensionen des nachhaltigen Wirtschaftens und auch deren ethische Aspekte zu berücksichtigen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfte/r Berufsspezialist/in im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 5 zugeordnet.

2. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
  2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  3. den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens vierährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Tätigkeiten aufweisen.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.
Eine Einreichung des Zulassungsantrags ist bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg erst ab dem 01.07.2025 möglich.
Bitte stellen Sie hier Ihren Zulassungsantrag (einmalige Registrierung erforderlich).

3. Anmeldung zur Prüfung und Prüfungstermine

Sobald die Prüfungstermine feststehen, können Sie sich hier anmelden.

4. Informationen zur Prüfung

Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg bietet hier zwei Fachrichtungen an, von denen eine ausgewählt werden muss. Diese sind:
  • Systemintegration & Vernetzung
  • Informationssicherheit
Es finden eine schriftliche und eine mündliche Prüfung statt.

5. Muster für einen Tätigkeistnachweis

Gerne stellen wir Ihnen ein Muster Tätigkeitsnachweis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 179 KB) zur Verfügung.

6. Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheinen bzw. von der Prüfung zurücktreten, haben Sie die Erkrankung glaubhaft zu machen und dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB)vom Arzt ausfüllen zu lassen.

7. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung „Geprüfte/r Berufsspezialist/in für Infomationssicherheit“ sowie “Geprüfte/r Berufsspezialist/in für Systemintegration und Vernetzung” vom 26. September 2024.