Bachelor Professional in IT

Die neuen Verordnungen der IT-Fortbildungsabschlüsse sind zum 1. November 2024 in Kraft getreten. Die ersten Prüfungen werden ab 2026 stattfinden.
Die genauen Termine werden hier veröffentlicht, sobald diese bekannt sind.

1. Ziel der Prüfung

Die Teilnehmenden sollen in der Prüfung nachweisen, dass sie in der Lage sind, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leistungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert und eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeitende geführt werden. Insbesondere ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, Projekte im IT-Bereich zu implementieren, zu leiten und zu evaluieren, Geschäftsprozesse mit IT-Bezug unter Berücksichtigung technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge zu analysieren, zu gestalten und zu optimieren, die Informationssicherheit zu gewährleisten, Mitarbeitenden zu führen und weiterzuentwickeln, sich auch unter Einbeziehung neuer Technologien auf veränderte lokale und globale Marktverhältnisse einzustellen, den technisch-organisatorischen Wandel mitzugestalten sowie unter Berücksichtigung der Dimensionen des nachhaltigen Wirtschaftens und ethischer Aspekte zu haneln.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Bachelor Professional in IT“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.

2. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
  2. eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Geprüften Berufsspezialisten oder zur Geprüften Berufsspezialistin im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
  3. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  4. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Tätigkeiten aufweisen.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.
Eine Einreichung des Zulassungsantrags ist bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg erst ab dem 01.06.2025 möglich.
Bitte stellen Sie hier Ihren Zulassungsantrag (einmalige Registrierung erforderlich).

3. Anmeldung zur Prüfung und Prüfungstermine

Sobald die Prüfungstermine feststehen, können Sie sich hier anmelden.

4. Informationen zur Prüfung

Die Prüfung des „Bachelor Professional in IT“ gliedert sich in die vier Teilprüfungen:
Prüfungsteil 1:
Fachliche Spezialisierung (entspricht der Prüfung des Berufsspezialisten in der gewählten Spezialisierung)
Im Prüfungsteil “Fachliche Spezialisierung” bietet die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg zwei unterschiedliche Fachrichtungen, von denen eine ausgewählt werden muss. Diese sind:
  • Systemintegration & Vernetzung
  • Informationssicherheit
Es finden eine schriftliche und eine mündliche Prüfung statt. Diese Teilprüfung wird als erstes abgelegt und muss bestanden sein, um die nachfolgenden Teilprüfungen ablegen zu können.
Prüfungsteil 2:
IT-spezifische Handlungsfelder
  • Projekte planen, steuern und leiten
  • Bewerten des Einsatzes neuer Technologien
  • Prozessoptimierung und -beratung
  • Einkauf und Vermarktung von IT-Produkten und Dienstleistungen
  • BWL
  • Informationssicherheit
Es findet darin eine schriftliche Prüfung statt.
Prüfungsteil 3:
Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
  • Personalplanung und -auswahl
  • Mitarbeiter- und Teamführung
  • Qualifizierung & Ausbildung
  • Arbeitsrecht
Es finden darin eine schriftliche Prüfung und eine mündliche Prüfung als Gesprächssimulation statt.
Prüfungsteil 4:
IT-Projekt und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch
  • Betriebliche Projektarbeit oder Machbarkeitsstudie mit entsprechender Dokumentation
  • Im Anschluss: Präsentation des Projektes und projektbezogenes Fachgespräch

5. Muster für einen Tätigkeistnachweis

Gerne stellen wir Ihnen ein Muster Tätigkeitsnachweis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 179 KB) zur Verfügung.

6. Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheinen bzw. von der Prüfung zurücktreten, haben Sie die Erkrankung glaubhaft zu machen und dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB)vom Arzt ausfüllen zu lassen.

7. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung „Bachelor Professional in IT“ (Bachelor-Professional-IT-Fortbildungsprüfungsverordnung-BAProITFPrV) vom 26. September 2024.