Kaufmännische Zwischenprüfung

Für folgende Berufe ist keine Zwischenprüfung, sondern eine Abschlussprüfung Teil 1 vorgesehen:

Automobilkaufmann/-frau
Bankkaufmann/ -frau
Fachinformatiker /-in
IT-Systemelektroniker /-in
Kaufmann/-frau für Büromanagement
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Kaufmann /-frau für Digitalisierungsmanagement
Kaufmann /-frau für  IT-System-Management
Kaufmann /-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement
Kaufmann/-frau im E-Commerce
Weitere Informationen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 229 KB).
Für Auszubildende in Ausbildungsberufen, in denen laut Ausbildungsverordnung eine Zwischenprüfung vorgeschrieben ist, ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung gem. § 48 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Ca. 4 Monate vor dem Prüfungstermin erhalten die Ausbildungsbetriebe ein Aufforderungsschreiben von der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg. Eine Anmeldung zur Zwischenprüfung ist für die mit diesem  Schreiben aufgeforderten Auszubildenden nicht erforderlich. Sollen jedoch weitere Auszubildende an diesem Prüfungstermin teilnehmen bzw. aufgeforderte Auszubildende nicht teilnehmen, ist dies der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg schriftlich zu melden.
Die Einladung mit Nennung des Prüfungsortes erfolgt dann ca. 4 - 6 Wochen vor dem Prüfungstermin. Ca. 6 Wochen nach erfolgter Teilnahme erhält der Ausbildungsbetrieb die Mitteilung der Ergebnisse in Form einer Teilnahmebescheinigung.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem.  § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.

Kaufmännische Zwischenprüfungstermine 
Herbst 2023
Dienstag, 19. September 2023
Frühjahr 2024
Mittwoch, 28. Februar 2024