Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen
Die Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen ist eine Zusatzqualifikation für Auszubildende aller Fachrichtungen.
Ziel der Prüfung
Auszubildende aus dem kaufmännischen und gewerblich-technischen Bereich sollen über ihre Berufsausbildung hinaus branchenunabhängig Grundkenntnisse, -fertigkeiten und -fähigkeiten zum Thema „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen für Auszubildende aller Fachrichtungen“ nachweisen.
Ziel der Prüfung der Zusatzqualifikation (ZQ) „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“ ist der Nachweis der Qualifikation in den in Punkt 4 genannten Modulen.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung muss schriftlich erfolgen. Das Anmeldeformular können Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 133 KB) downloaden.
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer in einem staatlich anerkannten kaufmännischen oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausgebildet wird und glaubhaft macht, dass er Grundkenntnisse, -fertigkeiten und -fähigkeiten in den in Punkt "Prüfungsfächer" aufgeführten Modulen erworben hat.
Die Glaubhaftmachung erfordert in der Regel die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Ausbildungsbetriebes.
Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung im jeweils zugrundeliegenden anerkannten Ausbildungsberuf.
Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
Die Gliederung der Prüfung erstreckt sich auf folgende Module:
A. Grundbegriffe der Künstlichen Intelligenz (KI)
In Modul A hat der/die Prüfungsteilnehmer/-in Grundkenntnisse über die grundsätzlichen Begriffe der KI nachzuweisen und zu zeigen, dass er/sie in der Lage ist, diese in der Arbeitswelt anzuwenden.
B. Chancen, Herausforderungen und ethische Fragen der KI
In Modul B hat der/die Prüfungsteilnehmer/-in Grundkenntnisse von anerkannten Potenzialen, Chancen und Herausforderungen der KI nachzuweisen.
C. Umgang mit Daten
In Modul C hat der/die Prüfungsteilnehmer/-in Grundkenntnisse im Umgang mit Daten und ihrer Verfügbarkeit nachzuweisen.
D. Grundbegriffe von Datenanalyse und maschinellem Lernen
In Modul D hat der/die Prüfungsteilnehmer/-in Grundkenntnisse im Bereich Datenanalyse und maschinellen Lernen und deren potenzieller Einsatzbereiche und Anwendungsfälle in Unternehmen nachzuweisen.
Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt (60 Minuten) und wird gemeinsam mit der jeweiligen Berufsschule durchgeführt.
Die Prüfung enthält Fragestellungen zu Themen aus den oben beschriebenen Modulen A, B, C und D.
Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der/die Prüfungsteilnehmer/-in mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Über die bestandene Prüfung stellt die IHK ein Zeugnis aus, in dem das Ergebnis der schriftlichen Prüfung in Punkten und Noten aufgeführt ist.
Zeugnis
Dieses Zeugnis kann erst nach Bestehen des Ausbildungsberufes ausgestellt werden. Das ZQ-Zeugnis ist durch den Prüfungsteilnehmer über das Formular „Bestellung ZQ-Zeugnis” zu bestellen. Anschließend wird das ZQ-Zeugnis an die im Formular angegebene Privatadresse des Prüfungsteilnehmers versandt.
Bitte beachten Sie, dass lediglich Prüflinge, deren Berufsschule in unserem Kammerbezirk (Rottweil, Schwarzwald-Baar-Keis und Tuttlingen) ist und die ein eingetragenes Ausbildungsverhältnis bei einer IHK haben, zur Antragsstellung berechtigt sind.
Rechtsgrundlage
Die Prüfung wird nach dem Berufsbildungsgesetz, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen und den besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen für Auszubildende aller Fachrichtungen durchgeführt.
