Industriekaufmann/-frau (neue Verordnung)

Zum 1. August 2024 ist die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Industriekaufmann/-frau“ in Kraft getreten. Der Beruf wurde nach 17 Jahren überarbeitet und modernisiert.

Gestreckte Abschlussprüfung

Eine wesentliche Neuerung stellt die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung (GAP) dar. Der Beruf erhält dadurch eine moderne Prüfungsstruktur, in der die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen abgenommen wird. Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden und bezieht sich auf die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 15 Monate aus der Ausbildungsverordnung sowie dem entsprechenden zu vermittelnden Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Teil 2 findet zum Ende der Ausbildungszeit statt.

Gewichtung

Teil der Prüfung Prüfungsfach Prüfungsform Gewichtung
Teil 1 Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung schriftlich 25 %
Teil 2 Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle schriftlich 35 %
Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich 10 %
Fachaufgabe im Einsatzgebiet mündlich 30 %