Ausbildungsberatung
Die IHK-Ausbildungsberatung ist für Unternehmen und Auszubildende die erste Adresse bei Fragen rund um die Ausbildung. Sie besucht Betriebe, prüft die Ausbildungsmöglichkeiten und informiert über Berufe. Unternehmen, die erstmals ausbilden möchten, wenden sich ebenso wie Personalverantwortliche, die sich über neue Berufe informieren oder ihr Ausbildungsangebot ausweiten wollen, an die Ausbildungsberatung.
Bei allen Fragen rund um Ausbildungsvergütung, Arbeitszeit, Berufsschule oder Jugendschutz hilft die Ausbildungsberatung. Auch wenn es Konflikte gibt zwischen Azubi und Betrieb, ist sie direkt ansprechbar und hilft mit Lösungen.
Hat die Ausbildungsberatung einem Unternehmen den Weg zur Ausbildung frei gegeben, ist die IHK-Lehrstellenbörse ein Weg um künftige Auszubildende anzusprechen.
IHK-Ausbildungsberatung
Kaufmännische Berufe
Industriell-technische Berufe
Wie wird man Ausbildungsbetrieb?
Im persönlichen Gespräch wird geklärt, ob in Ihrem Unternehmen Ausbildung möglich ist, welches Berufsbild geeignet ist, welche Berufsschule in Frage kommt und wer im Unternehmen die Ausbildungsverantwortung übernehmen wird.
Ja, wir möchten Ausbildungsbetrieb werden!
Ja, wir möchten Ausbildungsbetrieb werden!
Warum ausbilden?
Qualifizierter Nachwuchs ist immer schwerer zu bekommen. Eigene Ausbildung hat viele Vorteile:
- Nachwuchs nach Maß für den eigenen Bedarf schaffen
- Talente und Produktivität von Auszubildenden nutzen
- Zugriff auf qualifizierte Fachkräfte sichern
- Kosten für Integration von Fachkräften senken
- Fehlbesetzungen vermeiden
- Kostenvorteile durch Personalbindung nutzen
- Image als Betrieb mit Verantwortung in der Region nutzen
Wer darf ausbilden?
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) knüpft die Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden von jungen Menschen an folgende Voraussetzungen:
- Betriebliche Eignung
Kenntnisse und Fertigkeiten eines Berufsbildes sollen im Betrieb vermittelt werden können. Art und Umfang der Produktion, des Sortiments oder der Dienstleistung eines Unternehmens, muss daher passen oder ggf. über eine Kooperation abbildbar sein. - Persönliche Eignung
Die persönliche Eignung ist nur dann nicht gegeben, wenn jemand junge Menschen nicht beschäftigen darf (zum Beispiel aufgrund besonderer Straftaten) oder wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat. - Fachliche Eignung
Fachlich geeignet ist, wer die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse und die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse besitzt (§ 30 BBiG).
Die IHK-Ausbildungsberatung berät, informiert und unterstützt Ausbildungsbetriebe beim Einstieg in die Ausbildung. Wie Sie Ausbilder oder Ausbilderin werden, erfahren Sie hier.
Urkunde und Aufkleber „Anerkannter Ausbildungsbetrieb“
Ausbildungsbetriebe erhalten von der IHK die Urkunde „Anerkannter Ausbildungsbetrieb“. Sollte diese durch eine Anschriftenänderung oder Umbenennung der Firma nicht mehr aktuell sein, stellt die IHK kostenlos eine neue Urkunde aus. Anforderung per E-Mail