Abschlussprüfung nicht bestanden - was jetzt?
Sie haben Ihre Abschlussprüfung nicht bestanden? Keine Panik! Nicht jeder schafft dies beim ersten Anlauf. Sie können die Abschlussprüfung zweimal wiederholen – also insgesamt dreimal ablegen, um ihren erfolgreichen Abschluss zu erlangen!
Bestehen Sie die Abschlussprüfung nicht, haben Sie mehrere Möglichkeiten
- Sie verlängern die Ausbildung
- Sie verlängern die Ausbildung nicht
- Besondere Hinweise für Umzuschulende und überstellte Prüfungsteilnehmer/-innen
- Abschlussprüfung im 3. Versuch endgültig nicht bestanden
Die Ausbildung wird verlängert
Bei einer nicht bestandenen Prüfung können Auszubildende eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses beantragen. Sprechen Sie zuerst mit deinem Ausbildungsbetrieb.
Die Verlängerung erfolgt in der Regel um sechs Monate, bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung - höchstens jedoch um ein Jahr.
Eine Verlängerung der Ausbildung erfolgt niemals automatisch.
Antragsstellung
Ausbildungsbetriebe
Die Anträge auf Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer können Ausbildungsbetriebe über das Online-Portal stellen.
Die Anträge auf Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer können Ausbildungsbetriebe über das Online-Portal stellen.
Auszubildende
Der Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit kann unter dem Menüpunkt "Ausbildungsverhältnisse" und dem Punkt "Anträge" über das Online-Portal gestellt werden.
Der Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit kann unter dem Menüpunkt "Ausbildungsverhältnisse" und dem Punkt "Anträge" über das Online-Portal gestellt werden.
Berufsschule
Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag verlängert wurde, können auch weiterhin zur Berufsschule.
Der Ausbildungsbetrieb muss dies gegenüber der Berufsschule anmelden.
Ausbildungsnachweis
Wenn die Ausbildung verlängert wird, muss auch weiterhin das Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) geschrieben werden.
Wiederholungsprüfung
Sie bekommen für die Wiederholungsprüfung die Unterlagen schriftlich von uns zugesendet. Bitte beachten Sie den jeweiligen Anmeldeschluss.
Bei einer Vertragsverlängerung zahlt der Ausbildungsbetrieb die Prüfungsgebühren.
Welche Prüfungsbereiche müssen wiederholt werden?
Alle Prüfungsbereiche, in denen weniger als 50 Punkte erreicht wurden, müssen wiederholt werden. Dies gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen auch für Teil 1, sofern dort weniger als 50 Punkte erreicht wurden.
Prüfungsbereiche, in denen 50 Punkte oder mehr erreicht wurden, können freiwillig noch einmal abgelegt werden.
In diesem Fall zählt immer das Ergebnis der Wiederholungsprüfung.
Für die Anrechnung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zwei Beschränkungen:
- in einigen Berufen gibt es Prüfungsbereiche, die aufeinander aufbauen oder sich aufeinander beziehen. Falls du im Gesamtergebnis solcher Prüfungsbereiche weniger als 50 Punkte erreicht hast, musst du alle aufeinander aufbauenden Prüfungsbereiche wiederholen
- die Prüfungsergebnisse können nur zwei Jahre angerechnet werden
Die Ausbildung wird nicht verlängert
Wenn bei einer nicht bestandenen Abschlussprüfung der Ausbildungsvertrag nicht verlängert wird, endet die Ausbildung mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit (zum Bespiel: 31.07.)
In bestimmten Fällen kann an der Wiederholungsprüfung auch ohne Betrieb teilgenommen werden.
Achtung: Bei bestimmten Berufen wird für die Wiederholung von praktischen Prüfungsteilen zwingend ein geeigneter Betrieb benötigt.
Wenn die Wiederholungsprüfung ohne Ausbildungsbetrieb abgelegt werden soll, wende dich bitte zeitnah an deine/-n Prüfungskoordinator/-in bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg. Die Prüfungsgebühr musst du in diesem Fall selbst bezahlen.
Wenn die Wiederholungsprüfung ohne Ausbildungsbetrieb abgelegt werden soll, wende dich bitte zeitnah an deine/-n Prüfungskoordinator/-in bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg. Die Prüfungsgebühr musst du in diesem Fall selbst bezahlen.
Berufsschule
Wenn Sie sich ohne Ausbildungsbetrieb zur Wiederholungsprüfung anmelden, müssen Sie die Berufsschule nicht mehr besuchen.
Ausbildungsnachweis
Wird der Ausbildungsvertrag nicht verlängert, müssen Sie keinen Ausbildungsnachweis mehr schreiben.
Besondere Hinweise für Umzuschulende und überstellte Prüfungsteilnehmer
Umzuschulende
Wenn Sie keine reguläre Ausbildung, sondern eine Umschulung absolvieren hast, sprechen Sie bitte mit ihrem Bildungs-/Reha-Träger und/oder dem Kostenträger, inwieweit eine Verlängerung der Bildungsmaßnahme bis zur Wiederholungsprüfung möglich ist.
Überstellte Personen
Bitte wenden Sie zunächst an die örtlich zuständige IHK oder HWK, bei der dein Ausbildungsvertrag registriert wurde. Von dieser bekommen Sie Informationen, die speziell für Sie gelten.
Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen?
Sie können eine Prüfung nach der jeweils gültigen Prüfungsvorschrift zweimal wiederholen. Bestandene und in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen werden Ihnen dabei angerechnet, wenn Sie sich innerhalb von zwei Jahren zur Wiederholungsprüfung anmelden.
Sollten Sie die zweite Wiederholungsprüfung nicht bestehen, gilt dieses Prüfungsverfahren als "endgültig nicht bestanden". Ihnen bleibt die Möglichkeit, das Prüfungsverfahren neu zu beginnen. In diesem Fall müssen Sie alle Prüfungsleistungen erneut ablegen, eine Anrechnung von vorab bestandenen Prüfungsleistungen ist nicht möglich.