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Als Sachverständige/r durch die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg gemäß § 36 GewO
Auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterliegen beim Anbieten ihrer Leistungen bestimmten Informationspflichten.
Das Institut für Sachverständigenwesen e.V. (IfS) ist eine der wichtigsten wissenschaftlichen Einrichtungen im Sachverständigenwesen. Das IfS steht den Bestellungskörperschaften, den Berufs- und Sachverständigenverbänden sowie der Wirtschaft, Politik und Gesetzgebung als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Namen und Kontaktdaten von gut 8.000 Sachverständigen, die von den IHKs öffentlich bestellt und vereidigt wurden.