Güterkraftverkehrsunternehmer mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen müssen die dafür notwendige fachliche Eignung nachweisen. In der Regel wird diese Eignung durch eine Prüfung nachgewiesen.
Omnibusverkehr
Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr
Informationen für angehende Taxi- und Mietwagenunternehmer.