Omnibusverkehr

Alles Wissenswerte rund um die Fachkundeprüfung Omnibusverkehr sowie zur Anmeldung zur Prüfung.

Hinweis

Bitte beachten: Die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar ist nur zuständig für Prüfungsbewerber mit Wohnsitz in Mannheim, Heidelberg, im Rhein-Neckar-Kreis und im Neckar-Odenwald-Kreis.

Struktur der Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei jeweils zweistündigen schriftlichen Teilen und gegebenenfalls aus einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.
Die schriftlichen Teilprüfungen bestehen aus:
  • schriftlichen Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und
  • schriftlichen Übungen/Fallstudien.

Bewertung der Prüfungsleistungen

Die Prüfungsleistungen werden in den einzelnen Prüfungsteilen mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktezahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:
  • 40 Prozent – schriftliche Fragen
  • 35 Prozent – schriftliche Übungen/Fallstudien
  • 25 Prozent – mündliche Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf.
Wird in einem Prüfungsteil die Mindestpunktezahl nicht erreicht, ist die Prüfung nicht bestanden. Ist dies in einem der beiden schriftlichen Prüfungsteilen der Fall, wird die mündliche Prüfung nicht mehr durchgeführt.
Werden in den beiden schriftlichen Prüfungsteilen bereits 180 Punkte oder mehr erreicht, ist die Prüfung bestanden. In diesem Fall entfällt die mündliche Prüfung.

Prüfungssachgebiete

Die Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:
  • Berufsbezogenes Recht
    • Personenbeförderungsrecht
    • Straßenverkehrsrecht
    • Arbeitsrecht
    • Sozialversicherungsrecht
    • Bürgerliches Recht
    • Handelsrecht
    • Steuerrecht
  • Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebs
    • Zahlungsverkehr und Finanzierung
    • Kostenrechnung
    • Beförderungspreise- und Beförderungsbedingungen
    • Beförderungsdokumente
    • Buchführung
    • Versicherungswesen
  • Technische Normen und technischer Betrieb
    • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
    • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
    • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
    • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
    • Telematik
  • Straßenverkehrssicherheit
    • ​​​​​​​Unfallverhütung und Maßnahmen, die bei Unfällen zu ergreifen sind
    • Verkehrssicherheit
  • Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr
    • ​​​​​​​Grundzüge der Bestimmungen, die für den Straßenpersonenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
    • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
    • Grundkenntnisse der Straßengeografie der Mitgliedsstaaten

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfung für Omnibusunternehmer wird in Baden-Württemberg zentral durch die IHK Region Stuttgart durchgeführt. Die Anmeldung zur Fachkundeprüfung Omnibusverkehr bei der IHK Region Stuttgart muss schriftlich erfolgen.