Neues Gaststättengesetz seit 2026
Seit dem 1. Januar 2026 ist das neue Landesgaststättengesetz in Baden-Württemberg in Kraft getreten – mit spürbaren Erleichterungen für Gastronomiebetriebe. Die geplante Reform ist das Ergebnis einer gemeinsamen Initiative von DEHOGA Baden-Württemberg und den Industrie- und Handelskammern im Rahmen der "Entlastungsallianz Baden-Württemberg". Ziel: Weniger Bürokratie, geringere Kosten und bessere Rahmenbedingungen für Gründung und Unternehmensnachfolge.
Anzeige statt Konzession
Der zentrale Baustein der Gesetzesänderung ist der Wegfall der bisherigen Gaststättenerlaubnis ("Konzession") für Betriebe mit Alkoholausschank. Statt eines aufwändigen Genehmigungsverfahrens genügt künftig eine einfache Anzeige beim Gewerbeamt sechs Wochen vor dem geplanten Betriebsbeginn.
Die neue Regelung erleichtert nicht nur Neugründungen, sondern auch Betriebsübernahmen und Rechtsformänderungen. Wer etwa eine GbR in eine GmbH umwandelt, musste bislang eine neue Konzession beantragen – inklusive Zuverlässigkeitsprüfung und umfangreicher Unterlagen. Ab 2026 entfällt dieser Aufwand.
Gaststättenunterrichtung wird modernisiert
Ein weiterer Meilenstein der Reform betrifft die sogenannte Gaststättenunterrichtung für Gründerinnen und Gründer ohne fachliche Ausbildung. Die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte der Schulung stammen bislang aus dem Jahr 1981 und werden nun grundlegend überarbeitet. Künftig gilt die Unterrichtungspflicht für alle angehenden Gastronominnen und Gastronomen ohne lebensmittelrechtliche Vorkenntnisse – unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird. Die Schulungen werden weiterhin von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt.
Wichtiger Hinweis: In Zukunft gelten nur noch nach neuem Recht durchgeführte Gaststättenunterrichtungen, die bei einer IHK in Baden-Württemberg absolviert wurden.
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9,75 Millionen Euro Entlastung pro Jahr
Nach Schätzungen des Wirtschaftsministeriums und des Statistischen Landesamtes bringt das neue Gesetz eine jährliche Entlastung von rund 9,75 Millionen Euro für das Gastgewerbe. Auch die Verwaltung profitiert mit weiteren 3,5 Millionen Euro Einsparung.
