Lebensmittelkennzeichnung

Um sicherzustellen, dass der Verbraucher beim Lebensmittelkauf ausreichend informiert ist und somit eine für sich geeignete Auswahl treffen kann, bestehen für Lebensmittelunternehmer eine Reihe von Kennzeichnungspflichten. Diese werden u. a. durch die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) geregelt.
Verantwortlich für die Kennzeichnung ist in erster Linie der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen das Lebensmittel vermarktet wird, oder, wenn dieser nicht in der EU niedergelassen ist, der Importeur.
Die nach der LMIV verpflichtenden Angaben sind auf der Lebensmittelverpackung oder auf einem an diesem befestigten Etikett anzubringen. In Deutschland hat die Kennzeichnung grundsätzlich in deutscher Sprache zu erfolgen. Für Produkte mit ausländischer Deklaration bedeutet dies, dass sie mit einem zusätzlichen Aufkleber in deutscher Sprache versehen werden müssen.
Alle verpflichtenden Angaben müssen an einer gut sichtbaren Stelle angebracht und gut lesbar sein. Die Mindestschriftgröße beträgt 1,2 mm, ist die Oberfläche der Verpackung kleiner als 80 Quadratzentimeter muss die Schrift 0.9 mm groß sein.

Hinweis

Da hier nur die wesentlichen Kennzeichnungselemente aufgeführt werden können, empfiehlt es sich, die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung nochmals in ihrer aktuellen Version auf die erforderlichen Kennzeichnungselemente für die von Ihnen vertriebenen Lebensmittel hin zu prüfen. Zu beachten ist schließlich, dass je nach Erzeugnis zusätzliche Kennzeichnungspflichten hinzukommen (zum Beispiel für Kakao- und Schokoladenerzeugnisse, Honig, Milcherzeugnisse, Käse, Fleisch, Fruchtsaft/-nektar/-sirup, Mineral-/Tafelwasser, Konfitüre usw.). Eine Übersicht über die existierenden Sondervorschriften für einzelne Produkte finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten können von den zuständigen Behörden mit Bußgeldern sanktioniert werden. Zudem drohen bei fehlerhafter Kennzeichnung wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber.