Kleinstsupermärkte ohne Verkaufspersonal

Das wohnortnahe Angebot an Produkten des täglichen Bedarfs in ländlich geprägten Regionen hat sich in den letzten Jahren immer mehr ausgedünnt. Auch deshalb breiten sich Nahversorgungsangebote ohne Verkaufspersonal vermehrt im ländlichen Raum aus.

Was ist ein Kleinstsupermarkt?

Auf kleiner Fläche – oft im Container-Format – werden eine Auswahl von Produkten für den täglichen Bedarf angeboten. Im Allgemeinen arbeiten die Konzepte ohne Verkaufspersonal, für den Zugang zur Ladenfläche ist die Angabe der Kundendaten erforderlich und die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Grundsätzlich können solche Nahversorgungsangebote in vier Kategorien unterschieden werden:
  • Automatenbox: Der Kunde wählt und bezahlt über ein Display seine Waren, welche automatisch zusammengestellt und ausgegeben werden.
  • Automatenladen: In einem Ladengeschäft sind mehrere Automaten aufgestellt, welche unterschiedliche Waren von Süßwaren und Getränke bis Drogerieartikel anbieten.
  • Walk-In mit Self-Scanning: Die Ladenfläche ist nach Angabe der eigenen Daten zugänglich, der Kunde entnimmt die Waren selbsttätig und wickelt den Kaufvorgang an einer Self-Service-Kasse eigenständig ab.
  • Walk-In mit Grab & Go: Die Ladenfläche ist nach Angabe der eigenen Daten zugänglich, der Kunde entnimmt die Waren selbsttätig und kann das Geschäft direkt verlassen. Die Erfassung der gekauften Produkte erfolgt über die vor Ort eingesetzte Technologie, welche automatisch die Zahlung abwickelt.
Betreiber solcher Konzepte gibt es viele, eine Liste der DHBW Heilbronn bietet hier einen umfangreichen Überblick.

Bedeutung von Kleinstsupermärkten

Im ländlichen Raum schließen vielfach kleine Lebensmittelmärkte, Bäckereien und Metzgereien. Oftmals sind die Flächen aufgrund der hohen Personalkosten nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Solche Kleinstsupermärkte verbessern nicht nur die Versorgung des ländlichen Raums, sondern begegnen auch dem Fachkräftemangel und binden Kaufkraft vor Ort.
Die Betreiber experimentieren dabei mit unterschiedlichen Ansätzen. Zunehmend werden diese Konzepte aber auch in hochfrequentierten Lagen wie Bahnhöfen eröffnet. Welche Konzepte sich langfristig durchsetzen wird, ist noch nicht absehbar.
Derzeit dürfen die autonomen Supermärkte in Baden-Württemberg 24/7 öffnen und werden dadurch in Zeiten des Fachkräftemangels trotz hoher Investitionen in Technik zu einem profitablen Geschäftsmodell.
Offiziell gibt es weder einen einheitlichen Begriff noch eine allgemeingültige Definition für diese Konzepte. Im Zuge der Diskussion um Öffnungszeiten wird im Hessischen Ladenöffnungszeitengesetz der Begriff “Digitaler Kleinstsupermärkte” aufgegriffen. Dies ist derzeit die einzige rechtsgültige Definition, welche aber nur im Land Hessen gilt. Es ist zu erwarten, dass sich mit der Verbreitung des Angebots in Zukunft eine allgemeine Definition herausbilden wird.

Wie kann ich in meinem Ort einen Mini-Supermarkt etablieren?

Zunächst sollten Sie sich über die in Frage kommenden Anbieter und Betreibermodelle informieren. Recherchieren Sie gründlich, um die besten Konzepte für Ihren Ort zu finden.
Zudem ist es hilfreich, vorab ein paar essentielle Bedingungen zu klären:
  • Sind Sie bereit als Betreiber bzw. Franchisenehmer ins Risiko zu gehen?
  • Welcher Standort in Ihrer Gemeinde ist gut erreichbar und verfügt über die notwendige Infrastruktur wie Stromanschluss, Parkplätze oder baurechtliche Voraussetzungen?
  • Wie groß ist der realistische Einzugsbereich für ein solches eingeschränktes Grundsortiment?
Dies hilft Ihnen bei der Auswahl der Anbieter, mit denen Sie Kontakt aufnehmen wollen und in den weiteren Gesprächen.