Kleinstsupermärkte ohne Verkaufspersonal
Das wohnortnahe Angebot an Produkten des täglichen Bedarfs in ländlich geprägten Regionen hat sich in den letzten Jahren immer mehr ausgedünnt. Auch deshalb breiten sich Nahversorgungsangebote ohne Verkaufspersonal vermehrt im ländlichen Raum aus.
Welche Öffnungszeiten gelten in Baden-Württemberg?
Digitale Kleinstsupermärkte dürfen in Baden-Württemberg an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr öffnen.
Voraussetzungen hierfür sind:
- die Läden sind vollautomatisiert und kommen ohne Verkaufspersonal aus
- befüllt werden dürfen die Regale sonn- und feiertags nicht, abgesehen von frischen Backwaren, die immer geliefert werden dürfen
- ausschließlich Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs (Lebensmittel und Drogeriewaren) dürfen feilgeboten werden
- die Verkaufsflächengröße darf maximal 150 Quadratmeter betragen
Achtung:
Am 1. Weihnachtstag, an Karfreitag, am Ostersonntag sowie am Pfingstsonntag müssen auch die digitalen Kleinstsupermärkte geschlossen bleiben! Zudem haben Gemeinden die Möglichkeit, die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen einzuschränken. Eine Öffnung von mindestens acht Stunden am Stück muss jedoch gewährleistet sein.
Am 1. Weihnachtstag, an Karfreitag, am Ostersonntag sowie am Pfingstsonntag müssen auch die digitalen Kleinstsupermärkte geschlossen bleiben! Zudem haben Gemeinden die Möglichkeit, die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen einzuschränken. Eine Öffnung von mindestens acht Stunden am Stück muss jedoch gewährleistet sein.
Was ist ein Kleinstsupermarkt?
Auf kleiner Fläche – oft im Container-Format – werden eine Auswahl von Produkten für den täglichen Bedarf angeboten. Im Allgemeinen arbeiten die Konzepte ohne Verkaufspersonal, für den Zugang zur Ladenfläche ist die Angabe der Kundendaten erforderlich und die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Grundsätzlich können solche Nahversorgungsangebote in vier Kategorien unterschieden werden:
- Automatenbox: Der Kunde wählt und bezahlt über ein Display seine Waren, welche automatisch zusammengestellt und ausgegeben werden.
- Automatenladen: In einem Ladengeschäft sind mehrere Automaten aufgestellt, welche unterschiedliche Waren von Süßwaren und Getränke bis Drogerieartikel anbieten.
- Walk-In mit Self-Scanning: Die Ladenfläche ist nach Angabe der eigenen Daten zugänglich, der Kunde entnimmt die Waren selbsttätig und wickelt den Kaufvorgang an einer Self-Service-Kasse eigenständig ab.
- Walk-In mit Grab & Go: Die Ladenfläche ist nach Angabe der eigenen Daten zugänglich, der Kunde entnimmt die Waren selbsttätig und kann das Geschäft direkt verlassen. Die Erfassung der gekauften Produkte erfolgt über die vor Ort eingesetzte Technologie, welche automatisch die Zahlung abwickelt.
Betreiber solcher Konzepte gibt es viele, eine Liste der DHBW Heilbronn bietet hier einen umfangreichen Überblick.
Welche Bedeutung haben Kleinstsupermärkte für die Nahversorgung?
Digitale, vollautomatisierte Kleinstsupermärkte leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung; insbesondere in Regionen, in denen klassische Lebensmittelmärkte, Bäckereien oder Metzgereien aus wirtschaftlichen oder personellen Gründen schließen müssen.
Sie schließen konkrete Versorgungslücken dort, wo bestehende Strukturen bereits weggefallen sind oder mangels Nachfolge perspektivisch entfallen werden. Dadurch bleibt die Grundversorgung im Ort gesichert, Kaufkraft wird gebunden und Kommunen werden entlastet. Davon profitieren vor allem Regionen, die vom demografischen Wandel und Fachkräftemangel besonders betroffen sind.
Gleichzeitig eröffnen digitale Konzepte neue wirtschaftliche Perspektiven für Betreiber. Personalreduzierte, technologiegestützte Prozesse ermöglichen effiziente Betriebsmodelle mit erweiterten Öffnungszeiten und hoher Versorgungssicherheit. Die Angebote reagieren damit auf veränderte Mobilitäts- und Konsumgewohnheiten und ergänzen bestehende Handelsstrukturen sinnvoll.
Moderne Zugangssysteme und automatisierte Abläufe schaffen flexible, barrierearme und nutzerfreundliche Einkaufsmöglichkeiten. Kurze Wege, zeitliche Unabhängigkeit und eine verlässliche Warenverfügbarkeit stärken die Nahversorgung flächendeckend und das auch außerhalb klassischer Ladenöffnungszeiten.
Wie kann ich in meinem Ort einen Mini-Supermarkt etablieren?
Zunächst sollten Sie sich über die in Frage kommenden Anbieter und Betreibermodelle informieren. Recherchieren Sie gründlich, um die besten Konzepte für Ihren Ort zu finden.
Zudem ist es hilfreich, vorab ein paar essentielle Bedingungen zu klären:
- Sind Sie bereit als Betreiber bzw. Franchisenehmer ins Risiko zu gehen?
- Welcher Standort in Ihrer Gemeinde ist gut erreichbar und verfügt über die notwendige Infrastruktur wie Stromanschluss, Parkplätze oder baurechtliche Voraussetzungen?
- Wie groß ist der realistische Einzugsbereich für ein solches eingeschränktes Grundsortiment?
Dies hilft Ihnen bei der Auswahl der Anbieter, mit denen Sie Kontakt aufnehmen wollen und in den weiteren Gesprächen.
Links und Downloads
- Ladenöffnungsgesetz (Nr. 936170)
