Entlastung für Immobilienmakler und Hausverwalter
Durch das Bürokratierückbaugesetz entfällt die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler. Wohnimmobilienverwalter müssen sich weiterhin fortbilden, profitieren jedoch von vereinfachten Nachweis- und Dokumentationspflichten. Erfahren Sie mehr!