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Immobilienwirtschaft

Durch das Bürokratierückbaugesetz entfällt die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler. Wohnimmobilienverwalter müssen sich weiterhin fortbilden, profitieren jedoch von vereinfachten Nachweis- und Dokumentationspflichten. Erfahren Sie mehr!

Verwalter von Wohnungseigentum können bei uns die Prüfung zum zertifizierten Verwalter ablegen. Jetzt informieren!

In der Prüfungsordnung für die Prüfung nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes sind Ablauf und Durchführung klar geregelt.