Bürokratieabbaugesetz entlastet Immobilienmakler und Hausverwalter

Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gelten seit Juli 2026 neue Regelungen. Die Änderungen bringen Erleichterungen bei Weiterbildungs- und Dokumentationspflichten.
Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler wurde zum 24. Juli 2026 abgeschafft.
Zuvor mussten Makler innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden Weiterbildung nachweisen und entsprechende Unterlagen aufbewahren. Die Bundesregierung setzt künftig auf die Eigenverantwortung der Branche und verzichtet auf die bisherigen gesetzlichen Vorgaben.
Für Wohnimmobilienverwalter bleibt die Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren bestehen. Allerdings werden sie beim Dokumentationsaufwand entlastet: Die besondere Erklärung gegenüber der Behörde entfällt und die Aufbewahrungsfrist für Weiterbildungsnachweise wird von fünf auf drei Jahre reduziert.
Die Änderungen wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Makler- und Bauträgerverordnung regelt die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter.
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