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Unterrichtung für das Bewachungspersonal

Hier finden Sie wichtige Informationen über die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe.

Melden Sie sich hier verbindlich zur 40-stündigen Unterrichtung im Bewachungsgewerbe an. Mehr erfahren!

Sie haben die Sachkundeprüfung oder Unterrichtung im Bewachungsgewerbe bei der IHK Rhein-Neckar erfolgreich abgeschlossen, das Original jedoch nicht mehr zur Verfügung? Sie können gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro eine Ersatzausfertigung beantragen.

Reicht die Teilnahme an der Unterrichtung aus oder muss eine Sachkundeprüfung für Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe abgelegt werden? Wir haben eine Übersicht sowie wichtige Informationen für Sie zusammengefasst.

Erfahren Sie hier, wer unter welchen Voraussetzungen von der Unterrichtung und der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe befreit ist.