Informationen zum Bewacherregister

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Registerbehörde) wird ein Bewacherregister geführt, in dem Daten zu Gewerbetreibenden, Wachpersonen und mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen elektronisch auswertbar zu erfassen sind.
Bereits Ende 2016 hat die Bundesregierung die ersten neuen Gesetze für das Bewachungsgewerbe eingeführt. Seit 1. Juni 2019 ist das Bewacherregister aktiv, das bundesweit Daten der Bewachungsunternehmer und des eingesetzten Bewachungspersonals elektronisch erfasst und auf aktuellem Stand hält. Geführt wird das Register vom Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wie die einzelnen Daten erhoben und verwendet werden, regelt eine Rechtsordnung, die die Bundesregierung in Zustimmung mit dem Bundesrat entwickelt.
Die Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften, die Ende 2016 in Kraft trat,  zielt besonders darauf ab, die Zuverlässigkeit der Bewachungsunternehmen sowie des Wachpersonals besser prüfen zu können. Zudem wurde für Gewerbetreibende und Angestellte in bestimmten Tätigkeitsbereichen eine verpflichtende Sachkundeprüfung eingeführt.
Das Bewacherregister wird die Angaben zur Zuverlässigkeit sowie die Qualifikationsnachweise der IHK wie Sachkundeprüfung und Unterrichtung speichern. Um die Zuverlässigkeit des Unternehmens und des Personals zu sichern, werden die zuständigen Behörden diese Prüfung künftig regelmäßig wiederholen, mindestens alle fünf Jahre.
Im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt seit dem 1. Juni 2019 sowohl beim Bewachungspersonal als auch bei den Gewerbetreibenden eine Regelabfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz. Diese Abfrage gilt für Bewachungsunternehmer und Wachpersonen, die Flüchtlingsunterkünfte und zugangsgeschützte Großveranstaltungen bewachen sowie Schutzaufgaben bei Objekten wahrnehmen.
Weitere Informationen zum Bewacherregister erhalten Sie über das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.