Informationen zum Bewacherregister
Das 2019 vom BAFA eingeführte Bewacherregister wurde im Oktober 2022 vom Statistischen Bundesamt übernommen. Im Bewacherregister werden insbesondere Daten zur Identität, Zuverlässigkeit und Qualifikation von Gewerbetreibenden und Wachpersonen elektronisch auswertbar erfasst und auf aktuellem Stand gehalten.
Das Bewacherregister speichert die Angaben zur Zuverlässigkeit sowie die Qualifikationsnachweise der IHK wie Sachkundeprüfung und Unterrichtung. Um die Zuverlässigkeit des Unternehmens und des Personals zu sichern, prüfen die zuständigen Behörden diese regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre.
Im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt seit dem 1. Juni 2019 sowohl beim Bewachungspersonal als auch bei den Gewerbetreibenden eine Regelabfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz. Diese Abfrage gilt für Bewachungsunternehmer und Wachpersonen, die Flüchtlingsunterkünfte und zugangsgeschützte Großveranstaltungen bewachen sowie Schutzaufgaben bei Objekten wahrnehmen.
Weitere Informationen zum Bewacherregister erhalten Sie über das Statistische Bundesamt.
Links und Downloads
- Bewacherregister (Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand/gewerberecht-bewacherregister.html)
- Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/zweites-gesetz-aenderung-bewachungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=4)
- § 34 a Gewerbeordnung (GewO) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html)
- Bewachungsverordnung (BewachV) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bewachv_2019/BJNR069200019.html)
- Informationen und Termine zur Unterrichtung nach § 34a GewO (Nr. 949580)
- Informationen und Termine zur Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe (Nr. 949594)