Nr. 7099720

Darlehensvermittlung

Zum 20. November 2026 wird eine neue Erlaubnis-und Registrierungspflicht für Darlehensvermittler nach § 34k GewO eingeführt. Handlungsbedarf entsteht dann auch für Darlehensvermittler, die bereits über eine entsprechende Erlaubnis nach § 34c GewO verfügen. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte im Überblick dargestellt.

Wie ist die Sachkundeprüfung nach § 34k GewO aufgebaut? Informieren Sie sich über Prüfungsablauf, Inhalte, Gebühren und Voraussetzungen.