Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung IHK

Der Weg zum Sachkundenachweis nach § 34k GewO kompakt erklärt.

Erforderliche Sachkunde nachweisen

Für die gewerbsmäßige Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen ist ab dem 20. November 2026 eine Erlaubnis nach § 34k GewO erforderlich. Ein Bestandteil des Erlaubnisverfahrens ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde. Diesen Nachweis können Sie unter anderem durch die erfolgreich abgelegte Prüfung “Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung IHK" erbringen.
Unser Tipp für Sie: Prüfen Sie, ob nicht eine anerkannte gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt, die Sie von der Prüfung befreit.

Ablauf der Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung IHK besteht lediglich aus einem schriftlichen Prüfungsteil. Die Aufgaben des schriftlichen Prüfungsteils beantworten Sie am iPad.
Die Prüfung dauert 150 Minuten und wird in einem Durchgang ohne Pause durchgeführt. Dabei wird der Fragenbereich “Kundenberatung”, “Kenntnisse für die Vermittlung von und die Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen” und “Finanzierung und Kreditprodukte” umfassen. Die konkreten Inhalte der Prüfung können Sie der Anlage 1 der Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) entnehmen oder dem Rahmenplan.
Um die Prüfung zu bestehen muss nach der gesetzlichen Vorgabe insgesamt die Hälfte richtig beantwortet werden. Konkret bedeutet das über alle Themenbereiche hinweg sind zum Bestehen 50 Prozent der Punkte erforderlich.
Folgende Aufgabentypen kommen vor:
Aufgabentyp Beschreibung
Einfachwahlaufgabe (Single Choice) Genau eine Antwort ist richtig
Mehrfachwahlaufgabe (Multiple Choice) Mehrere Antworten können richtig sein
Kurzantwortaufgabe Ein Rechenergebnis oder Datum ist einzutragen

Gebühren

Folgende Gebühren fallen laut unserem Gebührentarif (Ziffer C.6.3) für die Sachkundeprüfung Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für Darlehensvermittlung IHK an:
Tatbestand Gebühr
Sachkundeprüfung (nur schriftlich), auch bei Nichtteilnahme 230 €
Rücktritt von der Prüfung bis spätestens fünf Werktage vor dem Prüfungstermin oder bei Nachweis von Krankheit oder Abmeldung durch die IHK wegen nicht fristgerechter Zahlung 70 €
Sie haben Fragen zur Erlaubnis? Lesen Sie unsere Informationen zu der Erlaubnis nach § 34k GewO und sprechen Sie uns gerne an. Zu den Informationen zur Erlaubnis nach § 34k GewO.

Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?

Wie Sie sich auf Ihre Prüfung vorbereiten, ist grundsätzlich Ihnen überlassen.
Sollten Sie auf der Suche nach einem Kurs sein, können Sie unter anderem auf der folgenden Seite nach Anbietern von (Online-)Kursen recherchieren: Weiterbildungsangebote WIS | IHK.

Termine

Die Termine 2026/2027 werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Anmeldung

Eine Anmeldung ist derzeit noch nicht möglich. Wir informieren auf dieser Seite, wenn die Anmeldung verfügbar ist.