Unsere Leistungen für Sie

Als Mitglied einer IHK haben Sie den Vorteil, alle Leistungen der IHK in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen können unentgeltlich oder kostenpflichtig sein. Sie kommen den Mitgliedsunternehmen direkt oder indirekt zugute. Grundlage des Leistungsangebots der IHK Rhein-Neckar sind ihre vier wichtigsten Aufgaben:

Demokratie und Solidarität als Grundgedanken

Die IHK sorgt dafür, dass die Unternehmen ihre eigenen Belange besser, praxisnäher und kostengünstiger als der Staat regeln können. Das Geld dafür erhält die IHK im Wesentlichen in Form von Mitgliedsbeiträge. Wie viel Beitrag die IHK-Mitglieder zahlen müssen und wofür es ausgegeben wird, entscheiden sie selbst: In der Vollversammlung, dem Parlament der Wirtschaft. Die Vollversammlung, in der sich 85 Unternehmer engagieren, wird alle fünf Jahre von den Mitgliedsunternehmen gewählt. Bei dieser Wahl hat die Stimme des weltweiten Konzerns nicht mehr Gewicht als die des Kleinunternehmers. Übrigens: Viele Unternehmen sind durch gesetzliche Bestimmungen vom Beitrag befreit - und können trotzdem die Leistungen der IHK in Anspruch nehmen. Die IHK ist eine demokratische und solidarische Organisation.

IHK-Mitgliedschaft

Die gesetzliche Mitgliedschaft von Gewerbetreibenden zur Industrie- und Handelskammer (IHK) ist in § 2 Abs. 1 des IHK-Gesetzes geregelt: Wer Gewerbesteuer zahlt und im Bezirk einer IHK eine Betriebsstätte unterhält, wird per Gesetz Mitglied der jeweiligen IHK mit allen Rechten und Pflichten. Reine Handwerksbetriebe und handwerksähnlichen Gewerbe dagegen unterliegen den Vorschriften der Handwerksordnung und sind Mitglied der Handwerkskammer.