Corona-Verordnung: „Verlängerung und Verschärfung des Leidenswegs“

Das Land hat eine neue Verordnung auf den Weg gebracht. Diese regelt die sogenannten Alarmstufen neu. IHK-Präsident Manfred Schnabel kommentiert:
“Die bisher bekannt gewordenen Inhalte der neuen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg verlängern und verschärfen vor allem für viele Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft den Leidensweg. So gab es in der bisherigen Alarmstufe I höhere zulässige Besucherzahlen. Irritierend ist, dass Messen weiterhin komplett untersagt bleiben. Diese sind mindestens so infektionssicher zu organisieren wie andere Großveranstaltungen. Nachbarbundesländer sehen dies so, denn dort sind Messen unter Auflagen erlaubt. Aus dem Verbot in Baden-Württemberg erwächst den Veranstaltern und allen Unternehmen in der langen Wertschöpfungskette ein massiver Nachteil.
Beim Einzelhandel, der nicht unter den täglichen Bedarf fällt, gilt nun wieder 3G. Hier sollte die Landesregierung den Mut aufbringen und die nicht sachgerechte Differenzierung zwischen Sortimenten abschaffen. Der Einzelhandel ist kein Infektionsherd. Das bestätigt auch das RKI. Es ist deshalb unlogisch, warum bei bundesweit täglich 40 Millionen Kundenkontakten im Lebensmittelbereich keine Zugangsbeschränkungen erforderlich sind, während die zehn Millionen Kundenkontakte im restlichen Einzelhandel problematisch sein sollen.
Für alle weiterhin direkt und indirekt von den Corona-Maßnahmen betroffenen Betrieben gilt, dass sie rasch eine Perspektive brauchen, wie es mit der Überbrückungshilfe IV nach dem 30. März weitergeht. Wir fordern eine praktikable Fortführung und kurzfristige Auszahlung der Gelder. Außerdem sollte die Verlängerung genutzt werden, um Konstruktionsfehler zu beseitigen. Derzeit fallen noch zu viele Unternehmen durchs Raster, die objektiv leiden und in ihrer Existenz gefährdet sind. Dazu muss die 30-Prozent-Umsatzgrenze deutlich gesenkt werden. Es gibt viele Unternehmen, die schon bei weit geringerem Umsatzverlust tiefrote Zahlen schreiben.”

Mannheim, 27. Januar 2022