Bevölkerungsschutzgesetz: Die Maßnahmen sind willkürlich

Der Bundestag hat heute Nachmittag das Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet.
„Die Impfkampagne verläuft schleppend und es fehlen nach wie vor Möglichkeiten zur digitalen Nachverfolgung von Infektionen. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass die Bundesregierung mit der Gesetzesnovelle versucht, im Kampf gegen die Pandemie die Schlagzahl zu erhöhen. 
Doch das Ergebnis befremdet zutiefst. Die von Schließung betroffenen Unternehmen verstehen die Willkür der Maßnahmen nicht. Diese Willkür zeigt sich beispielsweise in der unterschiedlichen Behandlung verschiedener Teilbranchen der personennahen Dienstleister oder des Einzelhandels. Gerade dem Einzelhandel attestiert das RKI ein nur geringes Infektionsrisiko. 
Mit ihrem empirisch nicht begründbaren und widersprüchlichen Vorgehen verspielt die Politik die dringend benötigte Akzeptanz für die Pandemiebekämpfung. Erschwerend kommt hinzu, dass nach einem monatelangen Lockdown ganzen Branchen jegliche Perspektive fehlt und viele Unternehmen von Hilfsmaßnahmen nach wie vor ausgeschlossen sind.
Wir befürworten einheitliche Regeln, wenden uns aber gegen ein Bundesgesetz, das einzelne Unternehmen und Branchen ohne nachvollziehbare Begründung diskriminiert.“ 
Mannheim, 21. April 2021.

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