Neue Corona-Verordnung. „Wenig verlässlich und berechenbar“
Seit 12. Januar gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, die die Beschlüsse vom 7. Januar (MPK + Kanzler) umsetzt. IHK-Präsident Manfred Schnabel kommentiert:
„Mit der neuen Corona-Verordnung enttäuscht das Land viele Unternehmen und erweist sich als wenig verlässlich und berechenbar: Eigentlich müssten wir in Baden-Württemberg jetzt in dieAlarmstufe I kommen. Das würde für die Gastronomie sowie die Veranstaltungs- und Freizeitwirtschaft einige Erleichterung bringen, da dann 2G statt 2G-Plus gelten würde. Auch der Einzelhandel würde profitieren, da dort 3G statt 2G angewendet werden müsste. Es ist unverständlich, weshalb die Landesregierung diesen Schritt nicht gemacht hat. Mit der Alarmstufe I hätten einige der stark unter den Maßnahmen leidenden Betriebe eine etwas bessere Perspektive erhalten.“
Mannheim, 12. Januar 2022