IHK-Rechtsgrundlagen

Die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Neben gesetzlichen Vorschriften des Bundes und des Landes Baden-Württemberg bildet das Satzungsrecht die Grundlage der IHK.
Das Satzungsrecht wird von der Vollversammlung der IHK Rhein-Neckar beschlossen. Die Bekanntmachung satzungsrechtlicher Beschlüsse der Vollversammlung der IHK Rhein-Neckar erfolgt im “IHK-Magazin Rhein-Neckar”.