Industriemeister Metall, 155 M
Veranstaltungsdetails
Der Industriemeister ist perfekt qualifiziert für Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben an der Schnittstelle von Fertigung und Planung sowie Facharbeitern und Management. Im modernen Betrieb spielt er eine Schlüsselrolle. Hat der Meister bisher seinen Mitarbeitern Arbeitsaufgaben zugewiesen und deren sachgemäße Ausführung überprüft, so übernimmt er heute zunehmend die Rolle eines operativen Managers in der Produktion. Er koordiniert Teams und trägt zur Lösung mittelfristiger Aufgaben in seinem Bereich bei. Fragen der betrieblichen Organisation beschäftigen ihn ebenso wie die Führung der Mitarbeiter. Hinzu kommen vielfältige und völlig neue Herausforderungen im Zuge von Technikinnovationen. So sind die Schwerpunkte der Weiterbildung neben den fertigungsprozess- und instandhaltungsbezogenen Aufgabengebieten Umweltschutz, Qualitäts- und Kostenmanagement, Personalentwicklung und -führung, aber auch Moderationstechniken und neue Arbeitsorganisationsformen.
Lehrgangsinhalt:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich "Technik"
- Betriebstechnik
- Fertigungstechnik
- Montagetechnik
Handlungsbereich "Organisation"
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
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Hinweise:
- Informieren Sie sich zu Ihrer Fortbildungsprüfung und lassen Sie am besten vor Start des Lehrgangs prüfen, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen. Ohne Zulassung können Sie nicht an der Prüfung teilnehmen!
Die Aneignung dieser Qualifikationen (arbeits- und berufspädagogische Kenntnisse)
soll in der Regel vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen und hierfür eine notwendige Zulassungsvoraussetzung.
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