Geprüfte Industriemeister Metall

Wir informieren Sie über die Zulassungsvoraussetzungen und Inhalte der Industriemeisterprüfung mit Fachrichtung Metall.

Zielgruppe

Facharbeiter aus der Metallbranche, die bereits über Berufserfahrung verfügen.

Ziel der Prüfung

Als Prüfungsteilnehmer sollen Sie in der Prüfung die Qualifikation zum Industriemeister Metall nachweisen können und damit befähigt sein
1. in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und
Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
2. sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
  2. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Abweichend von den in Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Zulassungsantrag zur Prüfung

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Gliederung und Durchführung der Prüfung

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich Technik
    • Betriebstechnik
    • Fertigungstechnik
    • Montagetechnik
  • Handlungsbereich Organisation
    • Betriebliches Kostenwesen
    • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationsprobleme
    • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Handlungsbereich Führung und Personal
    • Personalführung
    • Personalentwicklung
    • Qualitätsmanagement

Vorbereitung auf die Prüfung

Anmeldung

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Anmeldeschluss

Frühjahrsprüfung: 15. Februar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 15. August des Prüfungsjahres