Umsatzsteuer in der Gastronomie

Ausnahme für die Silvesternacht

Mannheim, 28. Dezember 2023. Mit dem anstehenden Jahreswechsel läuft die befristete Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie aus. Damit wird ab 1. Januar 2024 wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent fällig. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar weist in diesem Zusammenhang auf eine Ausnahme für die Silvesternacht hin: Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten darf in der Nacht vom 31. Dezember 2023 zum 1. Januar 2024 auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, noch der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent angewandt werden. 
Das hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 21. Dezember 2023 den obersten Finanzbehörden der Länder mitgeteilt.