Steuersystem: Experten fordern Vereinfachung

Die IHK-Organisation war an zwei Expertenkommissionen beteiligt, die Vorschläge zur Reform des Steuersystems erarbeitet haben.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat sich bei einem wichtigen Thema für die Interessen der Unternehmen stark gemacht: die deutliche Vereinfachung der Besteuerung. Rainer Kambeck, der bei der DIHK den Bereich “Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand” leitet, gehörte der Kommission “Bürgernahe Einkommensteuer” an, die unter anderem Maßnahmen für eine wesentliche Vereinfachung bei der Besteuerung von Freiberuflern, Selbstständigen und Gewerbetreibenden eingebracht hat. Diese Kommission setzt sich unter anderem dafür ein, die bestehenden, komplexen Abschreibungsregelungen zu entschlacken, mit denen Millionen steuerpflichtige Unternehmen zu kämpfen haben.
In der Kommission “Vereinfachte Unternehmensteuer” waren mit Kirsten Birnbaum (SAP SE), Thomas Dierichs (Diehl Stiftung & Co. KG) und Werner Thumbs (Profunda Verwaltungs-GmbH) drei Mitglieder des DIHK-Finanz- und Steuerausschusses vertreten. SAP-Vertreterin Birnbaum ist auch Vorsitzende des Steuerausschusses der IHK Rhein-Neckar. Die Vorschläge dieser Kommission zielen auf die Bereinigung eines historisch gewachsenen, aber zunehmend als ineffizient und bürokratisch erkannten Regelungsgeflechts. Dieses hindert Unternehmer auf breiter Front daran, ihre verfügbaren Ressourcen nach Maßgabe betriebswirtschaftlicher Chancen einzusetzen.
Die Experten der Kommission “Bürgernahe Einkommensteuer” empfehlen, die Grenze, bis zu der “geringwertige Wirtschaftsgüter” (GWG) sofort abgeschrieben werden können, von derzeit 800 auf 2.500 Euro anzuheben. Für sogenannte Sammelposten – die in einer Liste aufgeführten Güter, die als Summe über mehrere Jahre abgeschrieben werden – soll die Grenze von 1.000 auf 10.000 Euro steigen. In der “Wachstumsinitiative” der Bundesregierung ist immerhin schon eine Anhebung auf 5.000 Euro vorgesehen. Die Sammelposten sollten laut Kommission zukünftig in drei statt bislang fünf Jahren abgeschrieben werden können.
Noch weiter geht der Vorschlag in Bezug auf teurere Wirtschaftsgüter: Die Sätze für deren “Abschreibung für Abnutzung” (AfA) hat das Bundesfinanzministerium in derzeit mehr als 100 Tabellen festgelegt. Die Kommission empfiehlt, diese Listen komplett abzuschaffen und stattdessen Anschaffungen ab einem Wert von 10.000 Euro (also für alle Güter, die nicht in den Sammelposten kommen) in drei oder vier Gruppen einzuordnen. Entscheidend für die Zuordnung zu einer Gruppe ist die erwartete Nutzungszeit eines Gutes, etwa in den Zeitspannen bis zehn Jahre, elf bis 20 Jahre und über 20 Jahre. Für jede Gruppe wird nur ein einheitlich anzuwendender Abschreibungssatz festgelegt.
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