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IHK-Wahl 2025: Entscheiden Sie mit!
Was ist die IHK-Vollversammlung?
Als sogenanntes "Parlament der Wirtschaft" ist die Vollversammlung das oberste Organ der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar. 85 Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem gesamten IHK-Bezirk arbeiten hier ehrenamtlich zusammen. Sie wählen Präsident oder Präsidentin sowie Präsidium und bestellen den Hauptgeschäftsführer oder die Hauptgeschäftsführerin. Diese/r führt die Geschäfte der IHK Rhein-Neckar nach den Beschlüssen der Vollversammlung.
Über welche Themen wird hier entschieden?
Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und entscheidet über alle Fragen, die für die Wirtschaft des IHK-Bezirks oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören:
- die Formulierung und Verabschiedung wirtschaftspolitischer Positionen,
- die Verabschiedung des Satzungsrechts,
- insbesondere die jährliche Feststellung des Budgets und die Festsetzung der Beiträge und Gebühren.
Die Vollversammlung entscheidet zusätzlich unter anderem darüber, ob und wenn ja welche Fachausschüsse und Einigungsstellen eingerichtet oder ob Aufgaben auf andere IHKs übertragen werden.
Wie setzt sich das Gremium zusammen?
Nach den Vorgaben des IHK-Gesetzes und der Wahlordnung werden jeweils Wahlgruppen für einzelne Gewerbezweige bzw. Branchen mit unterschiedlicher Sitzanzahl gebildet. Die Verteilung der Sitze in der IHK-Vollversammlung erfolgt dabei unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks und der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Wahlgruppen. Die Vollversammlung für die IHK Rhein-Neckar hat 85 Sitze, die auf zehn Wahlgruppen verteilt sind. Die Größe der Wahlgruppen richtet sich insbesondere nach der Anzahl der Betriebe, dem Beitragsaufkommen, und der Zahl der Ausbildungsverhältnisse. Neben den Wahlgruppen gibt es vier Wahlbezirke: die Stadtkreise Mannheim und Heidelberg sowie die Landkreise Neckar-Odenwald-Kreis und Rhein-Neckar-Kreis. In kleineren Wahlgruppen sind Wahlbezirke zusammengefasst.
Wer darf wählen?
Die Vollversammlung der IHK Rhein-Neckar kann jedes IHK-Mitglied wählen, das in der Wählerliste eingetragen ist. Hierbei hat jedes Mitgliedsunternehmen – unabhängig von seiner Größe – eine Stimme. Zur Wahlausübung berechtigt ist der IHK-Zugehörige selbst oder eine Person, die zur Wahlausübung bevollmächtigt ist und dazu die Wahlunterlagen des Wahlberechtigten erhalten hat. Bei der elektronischen Stimmabgabe gilt die Wahlausübungsberechtigung als gegeben, wenn die Stimmabgabe unter Verwendung der dem Wahlberechtigten mitgeteilten Login-Kennung und des entsprechenden Passworts geschieht und bei der Stimmabgabe bestätigt wird, dass Login und Passwort berechtigt genutzt werden.
Wie wird gewählt?
Die Mitglieder der IHK-Vollversammlung werden in allgemeiner, geheimer und freier Wahl unmittelbar von den IHK-Mitgliedsunternehmen gewählt. Um der Wirtschaftsstruktur des IHK-Bezirks Rechnung zu tragen, werden alle Mitgliedsunternehmen je nach Branchenzugehörigkeit und Unternehmenssitz in Wahlgruppen und Wahlbezirke eingeteilt. Das bedeutet beispielsweise, dass alle Industrieunternehmen mit Sitz in Mannheim ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Vollversammlung aus der Wahlgruppe Industrie, Wahlbezirk Mannheim, wählen.
Wann wird gewählt?
Die Wahl für die IHK-Vollversammlungsperiode 2025 bis 2030 findet vom 16. Juni bis zum 18. Juli 2025, 12:00 Uhr, statt. Für die Wahl können nur diejenigen Stimmabgaben berücksichtigt werden, die innerhalb dieser Frist bei der IHK Rhein-Neckar eingehen. Später eingehende Stimmabgaben können nicht mehr für die Wahl herangezogen werden.
Wie verläuft die Stimmabgabe?
- Die IHK versendet Anfang Juni an alle Wahlberechtigten Wahlunterlagen, bestehend aus den Zugangsdaten zum Wahlportal für die elektronische Wahl (Login-Kennung, Passwort und URL zum Wahlportal) und den Unterlagen für die Briefwahl. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind auf den jeweiligen Stimmzetteln in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
- Jedes wahlberechtigte Unternehmen kann entweder elektronisch an der Online-Wahl oder schriftlich an der Briefwahl teilnehmen. Eine doppelte Stimmabgabe ist rechtlich und technisch ausgeschlossen.
- Die Wahlberechtigten können nur innerhalb ihrer Wahlgruppe und ihres Wahlbezirks ihre Stimme abgeben. Dabei können sie so viele Kandidaten wählen, wie in der jeweiligen Wahlgruppe und dem jeweiligen Wahlbezirk Sitze vorhanden sind.
- Jeder Kandidatin bzw. jedem Kandidaten kann der Wähler nur eine Stimme geben. Kumulieren ist nicht gestattet.
- Bei der schriftlichen Wahl gilt: Stimmzettel, die Zusätze, Streichungen oder Vorbehalte aufweisen, die die Absicht des Wählers nicht klar erkennen lassen oder keine Kennzeichnung enthalten, in denen mehr Kandidaten angekreuzt sind, als in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind oder die weder in einem verschlossenen Stimmzettelumschlag noch einem verschlossenen Rücksendeumschlag eingehen, sind ungültig.
- Gewählt sind in den einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirken diejenigen Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Soweit Mindestsitze in einer Wahlgruppe und in einem Wahlbezirk vorgesehen sind, werden diese zunächst besetzt. Gewählt ist für den Mindestsitz, wer von den Kandidaten, die gemäß der Kandidatenliste die Voraussetzungen für diesen erfüllen, die meisten Stimmen erhalten hat. Nach Besetzung aller Mindestsitze in einer Wahlgruppe werden die übrigen Sitzen unter allen noch nicht gewählten Kandidaten der Wahlgruppe unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen für einen Mindestsitz besetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Im September 2025 kommt die neu gewählte IHK-Vollversammlung zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.
Wer steht zur Wahl?
Dieser Magazin-Ausgabe liegt die IHK-Broschüre zur Wahl bei. Hier präsentieren sich alle Kandidaten mit Foto und erläutern ihre Motivation und Ziele. Alle Inhalte der Broschüre finden Sie außerdem auch auf unserer Wahl-Webseite.
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