Die NATO als Auftraggeber

Die NATO gewährleistet Sicherheit und Stabilität in Europa und ist als Geschäftspartner für deutsche Unternehmen interessant. Nachfolgend finden Sie die wichtigen Beschaffungsagenturen der NATO.

Die NATO Communications and Information (NCI) Agency

Sie ist für die Beschaffungen der IT und Betrieb für die NATO-Kommandostruktur zuständig. Sie bietet den Unternehmen Rahmenverträge, genannt BOA (Basic Ordering Agreement) für den Einkauf nicht-militärischer Ausrüstungen. Aktuelle und geplante Aufträge finden Sie unter
Die ersten Schritte der Registrierung erfolgen auf der Webseite des NEO e-Procurement.
Auftragnehmer der NCI Agency werden deutsche Unternehmen durch die Registrierung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Hierzu ist ein “Antrag auf Anmeldung um Aufträge beim gemeinsam finanzierten NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm” beim Wirtschaftsministerium des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Der Ansprechpartner in Baden -Württemberg ist das
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Frau Helene Zimmermann
Neues Schloss, Schlossplatz 4
70173 Stuttgart
Telefon 0711-123-2140
E-Mail Helene.zimmermann@wm.bwl.de
Das Wirtschaftsministerium stellt die Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit mit Hilfe der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer fest.
Auf Grundlage dieser Beurteilung erteilt das BAFA eine Eignungserklärung “Declaration of Eligibility” für das Unternehmen. Damit kann die Registrierung in der NCIA-Bieterliste erfolgen.

Die NATO Support Agency (NSPA)

Sie ist für Wartungs- und Instandhaltungsaufträge von Einrichtungen und Systemen zuständig und beschafft neben Ausrüstung und Ersatzteilen auch technische Beratungsleistungen. Die Aufträge werden in der Regel im internationalen Wettbewerb (ICB – International Standard Competitive Bidding) ausgeschrieben. Die Registrierung als Bieter erfolgt über die Webseite der NSPA. Anschließend kann über geplante Aufträge der NSPA Einsicht genommen werden.

Voraussetzungen für Unternehmen

Um sich für NATO-Aufträge zu qualifizieren, müssen Unternehmen:
  • aus einem NATO-Mitgliedsstaat stammen,
  • eine Eignungserklärung („Declaration of Eligibility“) vom BAFA erhalten,
  • ihre Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nachweisen (über die IHK),
  • Sicherheitsanforderungen erfüllen (zum Beispiel Geheimschutz, Einhaltung der Vorgaben des NATO-Standardization Agreements (Standardisierungsabkommen - STANAG), durch das die Interoperabilität und Kompatibilität der militärischen Ausrüstung und Verfahren in den NATO-Mitgliedstaaten gesichert wird),
  • sich auf den jeweiligen Plattformen registrieren (NSPA oder NCIA).

Sicherheitsnachweise

  • Nachweis von Eignung, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
  • gegebenenfalls Einhaltung von Sicherheitsanforderungen (zum Beispiel bei IT-Aufträgen: Informationssicherheitsmanagement-Zertifizierung gegebenenfalls nach ISO/IEC 27001)
  • gegebenenfalls Nachweis der Qualitätssicherung (zum Beispiel Zertifizierung gemäß den Qualitätssicherungsanforderungen der NATO, den Allied Quality Assurance Publications (AQAP); die AQAP 2110 enthält die Anforderungen der ISO 9001, die durch NATO-Zusatzbestimmungen ergänzt werden)
  • gegebenenfalls Sicherheitsüberprüfung bei sensiblen Projekten (zum Beispiel Verschlusssachen - VS-Vertraulich)
  • gegebenenfalls Nachweis über Erfahrung und Leistungsfähigkeit bei NATO-Projekten
  • gegebenenfalls Einhaltung von NATO-Standards (insbesondere des NATO-Standardization Agreements (Standardisierungsabkommen - STANAG), durch das die Interoperabilität und Kompatibilität der militärischen Ausrüstung und Verfahren in den NATO-Mitgliedstaaten gesichert wird)