Die Öffentliche Hand als Kunde

Erfahren Sie mehr über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Leitfaden “Die Öffentliche Hand als Kunde”.

Verwaltungsvorschrift für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Am 1. Oktober 2018 trat die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung (VwV) über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Kraft. Mit der Neufassung der VwV Beschaffung wird die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Beschaffung von Lieferungen und Dienstleistungen durch die Behörden, Betriebe und Einrichtungen des Landes eingeführt. Dabei wurden die Regelungen der UVgO im Wesentlichen 1:1 übernommen. Die bis dahin geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) trat außer Kraft.

Auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg finden Sie die Beschaffungsunterlagen der VwV Beschaffung und die Arbeitshilfen dazu.

Starthilfe für Unternehmen zur Akquisition öffentlicher Aufträge

In Europa werden jährlich 600 Milliarden Euro an öffentlichen Aufträgen vergeben. Öffentliche Aufträge umfassen Lieferungen und Leistungen der öffentlichen Hand und werden aus Steuern und Abgaben finanziert. Nachgefragt werden Güter und Leistungen aus fast allen Wirtschaftsbranchen, von Gebrauchsgütern bis zu technischen Großgeräten.
Als Vermittler zwischen Staat und Wirtschaft hat es schon immer zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gehört, Unternehmen und öffentliche Beschaffungsstellen zusammenzuführen. Zahlreiche Vorschriften regeln das öffentliche Auftragswesen. Sie schaffen Transparenz und Rechtssicherheit für die Bieter und sind für beide Seiten verbindlich. Sie zu kennen, ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am öffentlichen Auftragswesen. Die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen darf nicht nur spontan und zufällig sein, sondern muss als strategisches Ziel des Unternehmens definiert und entsprechend beachtet werden.

Leitfaden "Die Öffentliche Hand als Kunde"

Das Geschäftsvolumen der öffentlichen Auftragsvergabe ist enorm. Bund, Länder und Gemeinden sowie deren Einrichtungen vergeben jedes Jahr Aufträge im Wert von rund 300 Milliarden Euro. Mehr als 35.000 Vergabestellen beschaffen allein in Deutschland Güter und Dienstleistungen aus nahezu allen Wirtschaftszweigen. Die Bandbreite reicht von alltäglichen Konsumgütern über Bauleistungen bis hin zu komplexen IT-Beschaffungen. Somit sind öffentliche Aufträge für fast jedes Unternehmen interessant. Je nach Strategie kann der Absatz auf regionaler, nationaler oder europäischer Ebene angestrebt werden.
Die Broschüre der IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg soll Unternehmen den Einstieg in das komplexe Thema der öffentlichen Auftragsvergabe erleichtern. Aber auch Firmen, die bereits über Erfahrungen verfügen, kann die Broschüre als praktisches Nachschlagewerk dienen. Denn die Vergabe öffentlicher Aufträge wird durch zahlreiche Vorschriften geregelt. Wer am öffentlichen Markt erfolgreich teilnehmen will, muss diese Regeln kennen, denn sie sind für beide Seiten, öffentliche Auftraggeber und Unternehmen, verbindlich.
Der Leitfaden stellt zunächst den Ablauf eines öffentlichen Beschaffungsverfahrens aus der Sicht eines öffentlichen Auftraggebers dar. Was auf den ersten Blick verwundern mag, bietet beim zweiten Blick vielfältige Ansatzpunkte für Unternehmen, bereits im Vorfeld von Ausschreibungsveröffentlichungen Kontakt mit potentiellen Kunden auf Seiten der öffentlichen Hand aufzunehmen. Ein weiteres Kapitel behandelt die Themen Ausschreibungssuche, Anforderungen an Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, Präqualifizierung im Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten. Der Anhang enthält neben einer Übersicht möglicher Eignungsnachweise und ihrer Bedeutung eine Reihe von Mustern für die Gestaltung von Eigenerklärungen, sowie Checklisten für die Angebotsabgabe oder für die Formulierung eines Nachprüfungsantrags.

Vielzahl öffentlicher Auftraggeber

Öffentliche Aufträge sind Verträge mit der öffentlichen Hand über Lieferungen und Leistungen. Sie werden aus Steuern und Abgaben des Bundes, der Gemeinden sowie anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts finanziert, das heißt aus den Steuerzahlungen der Bürger und Unternehmen. Öffentliche Auftraggeber sind alle Dienststellen des Bundes, der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstiger juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Somit ergibt sich eine große Vielfalt an zentralen und dezentralen Beschaffungsstellen aller Größenordnungen. Seit der Einführung des EU-Binnenmarktes müssen größere Beschaffungen EU-weit ausgeschrieben werden, was neue Marktchancen eröffnen kann, aber auch neue Konkurrenz mit sich bringt.

Breite Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen

Der Beschaffungskatalog umfasst Güter und Leistungen nahezu aller Wirtschaftszweige und Branchen, von alltäglichen Gebrauchsgütern bis zu kompliziertesten technischen Großgeräten. Außerdem werden Dienstleistungen wie Reinigungs-, Wartungs-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten nachgefragt. Dies wiederum bedeutet, dass fast jedes am privaten Markt erfolgreich operierende Unternehmen für öffentliche Aufträge infrage kommt. Je nach Unternehmensstrategie und betrieblichen Möglichkeiten kann es sich regional, national oder auch international um öffentliche Aufträge bemühen.

Ein Markt mit Besonderheiten

Verträge mit öffentlichen Auftraggebern bieten für Unternehmen interessante Möglichkeiten. Der öffentliche Auftraggeber ist ein sicherer und in der Regel pünktlicher Zahler, auch wenn er vielfach etwas höhere Anforderungen stellt, die Informationsquellen unübersehbar und das Beschaffungsverfahren auf den ersten Blick umständlich und bürokratisch erscheint. Der Markt für öffentliche Aufträge ist in der Tat in mancher Hinsicht anders beschaffen als der Privatmarkt. Abweichungen vom vertrauten Standardprogramm sowie zahlreiche formale Bestimmungen erfordern nicht nur Flexibilität, sondern verursachen auch Kosten. Der interessierte Bewerber kann außerdem nicht von vornherein mit Nachfolgeaufträgen rechnen, da diese erneut öffentlich ausgeschrieben und nach Wettbewerbsgrundsätzen vergeben werden müssen.

Markteinstieg erfordert Starthilfe

Wer sich von solchen Besonderheiten nicht abschrecken lassen will und im öffentlichen Auftragswesen einen interessanten zusätzlichen Markt sieht, sollte den Einstieg in das Geschäft mit dem Staat wie eine Investition angehen. Eine Vielzahl von Aufwendungen und Vorbereitungen ist erforderlich, um mittel- und langfristig ein Stück des beachtlichen Marktvolumens sichern zu können. Unternehmen, die sich erstmals um öffentliche Aufträge bemühen, benötigen nach aller Erfahrung auch eine gewisse Starthilfe.

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