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Firmenname und Geschäftsbezeichnung

Sie wollen Ihr Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen und haben Fragen zur Zulässigkeit Ihres Firmennamens? Lesen Sie dazu zunächst unsere ausführlichen Hinweise. Bleiben Fragen offen, können Sie Ihre Firmierung kostenfrei überprüfen lassen.

Kleingewerbetreibende dürfen im Rechtsverkehr zusätzlich zu ihrem bürgerlichen Namen eine schmückende Bezeichnung für ihr Unternehmen verwenden: Die Geschäftsbezeichnung. Bei der Bildung einer Geschäftsbezeichnung sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten.

Als besondere Kennzeichnung für das Unternehmen können Gewerbetreibende grafische Zeichen verwenden: Das Logo. Bei der Gestaltung eines Logos sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten.

Je nach Rechtsform sind unterschiedliche Pflichtangaben auf dem Geschäftsbriefbögen und E-Mails einzuhalten. Hier finden Sie weitergehende Informationen.