Strengere Anforderungen an "Green Claims“ – was Kleingewerbetreibende jetzt beachten müssen

Ab dem 27. September 2026 gelten durch die EmpCo‑Richtlinie strengere UWG‑Regeln für Umweltwerbung. Besonders Kleingewerbetreibende müssen Umweltversprechen künftig eindeutig belegen und transparent machen, um Abmahnrisiken zu vermeiden

Allgemeine Umweltaussagen nur mit belastbarem Nachweis

Unkonkrete Begriffe wie “umweltfreundlich“, ”nachhaltig“ oder "klimafreundlich“ sind künftig nur noch zulässig, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt.
Beispiel:
Ein kleiner Onlineshop beschreibt seine Kerzen als "umweltfreundlich“. Ohne anerkannte Zertifizierung oder wissenschaftlichen Nachweis ist diese Aussage künftig unzulässig.

Nutzung eigener oder nicht geprüfter Siegel verboten

Nur noch Nachhaltigkeitssiegel mit einem unabhängigen Zertifizierungssystem dürfen verwendet werden.
Beispiel:
Ein lokaler Händler für Naturkosmetik verwendet ein selbst erstelltes Label wie "Eco Quality“, ohne Zertifizierung.

Zukunftsaussagen nur mit überprüfbarem Umsetzungsplan

Aussagen wie "CO₂ neutral bis 2030“ sind nur noch erlaubt, wenn ein realistischer, detaillierter Plan veröffentlicht ist und Fortschritte transparent dokumentiert werden.
Beispiel:
Ein Fahrradgeschäft wirbt: "Wir werden bis 2030 komplett klimaneutral.“ Das ist ohne öffentlich einsehbaren Maßnahmenplan wird diese Aussage rechtswidrig.

Kompensationsbasierte Aussagen ("klimaneutral“) sind kritisch

Aussagen, die allein auf CO₂ Kompensation beruhen, wie „klimaneutral“, sind künftig unzulässig
Beispiel:
Ein Café schreibt: "Unsere Lieferungen sind klimaneutral dank CO₂ Ausgleich.“
Diese Aussage ist nicht mehr zulässig, da reine Kompensation keine ausreichende Umweltleistung darstellt.

Nachweise müssen für Verbraucher direkt zugänglich sein

Unternehmen müssen Nachweise direkt in der Werbung oder per QR-Code bereitstellen
Beispiel:
Ein Unverpacktladen wirbt: "Unsere Verpackungen bestehen aus recyceltem Material.“ Künftig müssen Zertifikate oder Materialdaten jederzeit abrufbar sein.

Aktueller Veranstaltungshinweis

Wir bieten mit der Veranstaltung "Green Claims – rechtliche Rahmenbedingungen für nachhaltige Werbung“ eine praxisnahe Orientierung für Unternehmen, die mit Umweltaussagen werben. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die lauterkeitsrechtliche Ausgangslage und lernen anhand aktueller Rechtsprechung, wie eigene Werbeaussagen rechtssicher überprüft und gestaltet werden können. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die das Risiko von Greenwashing vermeiden und zugleich eine glaubwürdige nachhaltige Kommunikation aufbauen möchten.