Steuerliches Investitionsprogramm für die Wirtschaft

Mit gezielten Investitionsanreizen neues Wachstum schaffen: Das ist das Ziel des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts, das am 11. Juli 2025 beschlossen wurde.
Mit dem neuen Gesetz werden Unternehmen ermutigt, gleich zu investieren, statt abzuwarten. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen profitieren – durch mehr Liquidität, bessere Abschreibungsmöglichkeiten und steuerliche Planungssicherheit. Die Bundesregierung setzt damit erste Punkte aus dem Koalitionsvertrag um.
Konkret umfasst das Gesetz insbesondere folgende Punkte:
  • Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als sog. “Investitions-Booster”. Die beschleunigte Abschreibemöglichkeit gilt für Investitionen vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Die degressive Abschreibung beträgt höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes, maximal 30 Prozent.
  • Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab 2032.
  • Schrittweise Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab 2032.
  • Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge.
  • Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen von 75.000 Euro auf 100.000 Euro.
  • Ausweitung der Forschungszulage. Unter anderem wird von 2026 bis 2030 die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage von zehn auf zwölf Millionen Euro steigen
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung und des BMF.
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; die Änderungen des Forschungszulagengesetzes treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.
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